Sehr geehrte Frau Bader, unser 1.Kind ist im Mai 2006 geboren.Habe hier 1 1/2 Jahr Elternzeit beantragt, die am 11.11.2007 endet. Nun bin ich erneut schwanger. Unser Kind soll am 27.12.07 geboren werden. Das würde bedeuten, wenn ich richtig gerechnet habe, daß ich 2 Tage arbeite und dann die neue Mutterschutzfrist beginnt. Nun meine Fragen: Was für Mutterschaftsgeld u.Erziehungsgeld steht mir zu, wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, also in meiner noch laufenden Elternzeit oder Variante 2, das Kind kommt nach der Elternzeit zur Welt, was steht uns dann zu.
Mitglied inaktiv - 11.07.2007, 09:04