Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Hallo Fr. Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit für das erste Lebensjahr meines Kindes bekommen. Mein Mann hat 4 Monate Elterngeld genommen, und ich wollte für den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Darf ich das? Oder wird das aufgrund des BVs gezahlte Gehalt als Elterngeld angerechnet? Vielen Dank

von Baxinha am 10.07.2019, 16:03



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Hallo, ja, das ist möglich. Achten Sie darauf, jemand für die Betreuung des Kindes zu haben, wenn der Ag Sie anders einsetzen will oder das Stillen nicht mehr klappt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Ab dem 13. Lebensmonat musst du doch arbeiten bzw Elternzeit nehmen. Klar steht dir Monat 13/14 Elterngeld beanspruchen. Solltest du in dieser Zeit allerdings teilzeit arbeiten, wird dieser Verdienst angerechnet

Mitglied inaktiv - 10.07.2019, 16:12



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Achtung, ihr könntet Probleme bekommen zwischen Monat 4 und 13. Den wer betreut da euer Kind? Du darfst es nicht, wegen BV. Den Du must theoretisch jederzeit arbeiten gegen können. Für deine Arbeitszeit braucht ihr also eine Kinderbetreuung. Dein Mann kann nicht weil er scheinbar wieder arbeitet. Auch verschenkt ihr das EG was ihr in dem Zeitraum bekommen würdet. Hat jetzt mit der eigentlichen Frage nichts zu tun, viel mir aber gerade so auf.

von Felica am 10.07.2019, 18:14



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Und noch was: Scheinbar ist das BV wegen stillen. Was ist, wenn du von heute auf morgen das nicht mehr kannst. Kannst du da arbeiten? Ez muss man ja Wochen vorher anmelden.

Mitglied inaktiv - 10.07.2019, 18:18



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Für Monat 13 und 14 gehe ich davon aus hast du EZ angemeldet in der du daheim bist. Falls nein und du arbeitest mehr wie 30 Std die Woche, dann bekommst eh kein EG. Ob du dann wirklich zur Arbeit gehst oder ein BV hast tut nichts zur Sache. Bv gilt wie wenn du zur Arbeit gehst. Solltest du in TZ arbeiten, dann ja wird EG und dein Einkommen verrechnet.

von Felica am 10.07.2019, 18:19



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Danke für die viele schnelle Antworten :) Ja, ich habe bereits die Elternzeit für Monat 13 und 14 beantragt. Ich bin daheim im BV und hoffe, dass ich noch bis zum vollständigen Jahr stillen kann, notfalls hole ich die hilfsbereite Oma :) . Ich werde nicht TZ während der EZ arbeiten, aber ich dachte, das ich vielleicht kein EG beziehen dürfte. Zu der Frage von Felica, wieso ist das EG verschenkt? Soweit mir bekannt, darf man nicht beide, also EG und Geld vom BV gleichzeitig beziehen.

von Baxinha am 10.07.2019, 22:48



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Weil bei euch niemand EG zwischen Monat 5 und 12 bezieht, das kann man auch später nicht mehr nachholen.

von Felica am 11.07.2019, 07:58



Antwort auf: Elterngeld nach Berufsverbot in der Stillzeit

Hallo, Ich würde es auch nicht so sehen, dass ihr Elterngeld verschenkt. Du bekommst durch das BV deutlich mehr Geld, als du im Elterngeldbezug hättest. Der Vater könnte allerdings diese Elterngeld Monate nehmen, wenn ihr das möchtet. In dem Sinn verschenkt ihr schon Geld. Du kannst in den Monaten 13 und 14 EG beantragen. Ich glaube deine Frage zielt darauf ab, dass du wissen möchtest, ob das Elterngeld "verbraucht" wird, in den Monaten, in denen du BV hast. Das wird es nicht. Ihr könnt insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen, du und dein Mann. Unabhängig von deinem BV. LG luvi

von luvi am 11.07.2019, 09:34



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