Sehr geehrte Frau Bader,
meine erste Tochter ist am 09.09.18 geboren. Ich habe für sie zwei Jahre Elternzeit beantragt sowie das Elterngeld Plus für 2 Jahre (letzte Zahlung im Juni 2020) in Höhe von 535 Euro im Monat.
Nun bin ich erneut schwanger. Der geplante ET ist der 21.05.2020. Vor der ersten Schwangerschaft war ich Vollzeit angestellt im öffentlichen Dienst. Zwischen beiden Geburten gehe ich nicht arbeiten.
Welche Monate fallen in den Berechnungszeitraum für das EG beim zweiten Kind?
Wann muss ich meinen Arbeitgeber von der neuen Schwangerschaft mitteilen? Hier sollte ich auf 6 Wochen vor ET die Elternzeit meines ersten Kindes vorzeitig beenden, um nochmal Mutterschutzleistungen zu erhalten?
Wann sollte ich die L Bank / Elterngeldstelle über die Änderung informiere ? Ich nehme an, dass ich für mein erstes Kind dann nicht wie geplant bis 09.06.20 Zahlungen erhalte sondern nur bis zum MuSchu vom zweiten Kind?
Vielen Dank vorab für Ihre Beratung.
Freundliche Grüße
Katja
von
Katja2019
am 09.10.2019, 12:58
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
1. Sie lassen sich da restliche EG vor dem neuen Mutterschutz auszahlen
2. Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes
3. Sie informieren den Ag
4. bemessungszeitraum sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Montae mit MG u EG von Kind 1 bis zum 14 LM.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
10/19 und 11/19 zählen noch mit rein und werden wegen Elterngeld Bezug ausgeklammert und durch vorherige Lohn Abrechnungen ersetzt. Alle Monate danach zählen mit 0€ rein, wenn du nicht arbeiten willst.
Zum neuen Mutterschutz kannst die laufende Elternzeit beenden. Dein AG zahlt dann volles Mutterschaftsgeld
Ja vor neuen Mutterschutz musst du die EG Bank Informieren, das EG wird sonst verrechnet. Einfach das noch zu zahlende EG auszahlen lassen
Mitglied inaktiv - 09.10.2019, 13:08
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
ET Kind1 09.09.18
ET Kind2 21.05.20
Mai20 Mutterschutz
April20 Mutterschutz
März20 0€
Februar20 0€
Januar20 0€
Dezember19 0€
November19 0€
Oktober19 Ausklammerung
September19 Ausklammerung
August19 Ausklammerung
Juli19 Ausklammerung
Juni19 Ausklammerung
Mai19 Ausklammerung
April19 Ausklammerung
März19 Ausklammerung
Februar19 Ausklammerung
Januar19 Ausklammerung
Dezember18 Ausklammerung
November18 Ausklammerung
Oktober18 Ausklammerung
September18 Mutterschutz
August18 mutterschutz
Juli18 mutterschutz???
Juni18 VZ
Mai18 VZ
April18 VZ
März18 VZ
Februar18 VZ
Januar18 VZ
Dezember18 VZ
Ob Dezember18 noch einfließt hängt davon ab wann genau Mutterschutz für Kind1 angefangen hat. Sollte der noch im Juli angefangen haben, und es langt dafür ein Tag wird Juli wegen Mutterschutz ausgeklammert und Dezember fließt noch mit ein.
So jedenfalls mein Kenntnisstand. Den da du EG Plus hattest werden 14 Monate EG ausgeklammert, Plus die Monate in denen du im Mutterschutz warst.
Genaueres kannst du dir aber über den EG-Rechner ausrechnen lassen mit Ausklammerung.
Und ja, EG zum neuen mutterschutz vorzeitig enden lassen. Und EZ beendest du unbedingt zum neuen Mutterschutz
AG würde ich informieren wenn die ersten 12 Wochen um sind. Alles Gute
von
Felica
am 09.10.2019, 14:52