Sehr geehrte Frau Bader, wir haben mehrere Fragen zum Elterngeld: 1. Unser Kind ist im Dezember geboren worden, in den ersten beiden Lebensmonaten war ich als Vater in Elternzeit. Da meine Frau verbeamtet ist, hat sie während des Mutterschutzes weiterhin ihre Bezüge bekommen. Vom Jugendamt haben wir nun die Info bekommen, dass das Elterngeld für meine Frau auf jeden Fall auch für die ersten 2 Lebensmonate beantragt werden muss. Aufgrund des dann vorhandenen Einkommens wird für diesen Zeitraum aber dann kein Elterngeld bezahlt. Ist das so richtig, oder gibt es eine Möglichkeit dies zu Umgehen? Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass wir die 14 Monate frei einteilen können. 2. Vor der jetzigen Stelle war meine Frau über die Sommerferien als Lehrerin arbeitslos. Arbeitslosengeld 1/2/Hartz 4 konnten nicht bezogen werden. Gibt es irgendeine Möglichkeit, um diesen Zeitraum bei der Einkommensberechnung nicht zu berücksichtigen? 3. In einigen Monaten wird meine Frau wieder in Teilzeit haben. Laut Jugendamt wird aber nicht der dann aktuelle Einkommensverlust für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt, sondern das (bei uns sehr viel geringere) Einkommen aus dem Berechnungszeitraum vor Geburt des Kindes. Hier auch wieder die Frage, ob dies korrekt ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, das aktuelle Einkommen als Berechnungsgrundlage zu nehmen? Vielen Dank für Ihre Zeit und viele Grüße.
von tb am 26.03.2015, 10:11