Hallo Frau Bader,
leider komme ich mit dem ausfüllen des Elterngeld Antrages nicht klar, obwohl ich schon ein Kind habe. Die Fakten:
+ Bereits ein Kind im Alter von 3 Jahren
+ zweites Kind kommt Mitte September 2018 zur Welt
+ ich möchte Elterngeld Plus beziehen
+ ich bin alleinerziehend
+ ich war vor der Geburt in einem Beschäftigungsverhältnis
Ich verstehe nicht, wie ich die Festlegung des Bezugszeitraums beantrage?
Wegen dem Mutterschaftsgeld muss ich in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes, Basiselterngeld beantragen und in den restlichen 20, kann ich dann Elterngeld Plus beantragen? oder wie füll ich das genau aus? ich verstehe das leider überhaupt nicht.
Über einen Hinweis bin ich Ihnen sehr dankbar.
Ich hatte auch schon nachgefragt bezüglich eines Beratungsgespräches bei ProFamilia, leider haben Sie keine Kapazitäten mehr frei, erst weit nach dem errechneten ET, was dann doch zu lange ist (hätte mich besser mal früher drum gekümmert).
von
Christine1987
am 29.08.2018, 13:19
Antwort auf:
Elterngeld Plus Antrag und Mutterschaftsgeld
Hallo,
1. Sie haben 14 Moate, jeden Monat können Sie ganz (Basis-EG) oder aufgeteilt (EG-Plus) nehmen
2. MG Monate werden angerechnet, Sie haben somit de facto 12 Mo., in denen Sie EG beziehen könne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2018
Antwort auf:
Elterngeld Plus Antrag und Mutterschaftsgeld
Eigentlich hast du schon alles richtig beschrieben.
Die ersten beiden Monate sind Basiselterngeld aufgrund des Mutterschutzes, dann hast du noch 10 weitere Basismonate frei, aus denen du 20 Elterngeld Plus Monate machen kannst, sodass du insgesamt auf 22 Monate Elterngeld kommen wirst.
Da du alleinerziehend bist, kannst du ggf. noch vier Elterngeld Plus Monate mehr in Anspruch nehmen (die eigentlichen "Partnermonate"), solange du mit keiner anderen volljährigen Person im gleichen Haushalt lebst.
von
Dojii
am 30.08.2018, 07:32
Antwort auf:
Elterngeld Plus Antrag und Mutterschaftsgeld
@Dojii
Danke für deine Rückmeldung.
Aber diese sogenannten Partnerschaftsmonate kann ich doch nur in Anspruch nehmen, wenn ich in diesen arbeiten gehe, in Teilzeit maximal 30h die Woche, oder? und das werde ich nicht tun. Wollte die zwei Jahre zuhause bleiben bzw. mein Kind rechtzeitig in der Kita anmelden und die Restzeit zur Eingewöhnung usw. nutzen.
Beim ersten Kind hatte ich nämlich das Problem das ich nach 12 Monaten direkt wieder arbeiten bin und die Eingewöhnung nicht wie gewünscht in der kurzen Zeit geklappt hat. Zum Glück konnten meine Eltern sich nacheinander Urlaub nehmen, so dass diese die Eingewöhnung mehrere Wochen weitergefüht haben, wo ich bereits arbeiten war - sonst wäre ich geliefert gewesen.
Das möchte ich weder mir, meinem Kind, noch meinen Eltern zumuten.
Oder verstehe ich das falsch?
Ab Monat 25 (also nach 2 Jahren) gehe ich wieder Arbeiten mit 25h die Woche. Kann ich dann doch diese "Partnerschaftsmonate" beantragen? Oder nur wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre (24 Monate), einer Beschäftigung nachgehe?
(P.S. Ja ich bin alleinerziehend und wohne alleine bzw. mit Kind Nummer 1 und dann natürlich Kind Nummer 2).
Also nochmal für dumme (mich).
Ich beantrage beim Elterngeld Plus:
1+2 Monat Basiselterngeld
3 - 22 Monat Elterngeld Plus
von
Christine1987
am 03.09.2018, 09:59