Hallo
mein Mann wird die ersten 2 Lebensmonate Elternzeit nehmen. Danach ich. Soll mein Antrag für das Elterngeld (und die Elternzeit ) erst ab dem 3.Lebensmonat laufen??
Das Mutterschaftsgeld wird mir auf das Elterngeld angerechnet und wenn nun mein Mann die ersten beiden Monate nimmt, ist das dann nicht besser????
Und was genau schreibt mein Mann in seinen Antrag rein? Entbindungstermin?? Gilt das dann aber auch gleich ab Geburt?
Danke für die Infos
seebärin
Mitglied inaktiv - 14.05.2009, 20:08
Antwort auf:
Elterngeld Partnermonate
Hallo,
Sie können die 14 Mo. frei verteilen - die Mo., in denen Sie MG beziehen, werden automatisch Ihnen zugerechnet.
Somit können Sie nur 12 Mo. frei verteilen.
In den Antrag kann er schreiben "Ab Geburt, voraussichtlich .."
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2009
Antwort auf:
Elterngeld Partnermonate
Hallo,
der große Fehler ist, zu glauben, dass sich das ElternGELD auf 14 Monate verlängert, wenn der Partner die ersten beiden Monate nimmt.
Das ist nicht so!!!
Die ersten beiden Monate werden IMMER automatisch der MUTTER zugerechnet.
D.h. du kannst dann nehmen die Lebensmonate 1-12, dein Partner kann dazu PARALLEL die Monate 1+2 nehmen (dann seid ihr GLEICHZEITIG in Elternzeit und bezieht gleichzeitig Elterngeld).
14 Monate lang Elterngeld bekommt ihr nur dann, wenn du die Monate 1-12 nimmst und dein Mann die Monate 13+14.
Davon UNBERÜCKSICHTIGT ist die ElternZEIT, die kann man in den ersten 3 Lebensjahren entsprechend aufteilen.
Dazu muss die Mutter mit einer Frist von 7 Wochen zu geplanten Beginn der Elternzeit den Arbeitgeber davon unterrichten, ob und wie lange sie ElternZEIT plant. D.h. spätestens eine Woche nach der (termingerechten) Entbindung muss dein Antrag beim Arbeitgeber sein.
ElternGELD kannst du erst dann beantragen, wenn du die Bewilligung vom Arbeitgeber hast, dass du ElternZEIT in Anspruch nimmst.
Lad dir doch mal den Vordruck zur Beantragung von Elterngeld herunter, dazu gibt es so einen Zettel mit Erklärungen, da wird manches deutlicher.
VlG
Annette
PS: Und nochwas: Die Auszahlung des Elterngeldes verläuft mitunter etwas "zäh", daher ist es vernünftig ein wenig Geld zurück zu legen, wenn der Partner die Monate 1+2 nehmen möchte. Kleiner Tipp am Rande...
Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 10:02