Hallo, ich bin vollzeit berufstätig, verheiratet und bekomme nächstes Jahr im Mai mein Baby. Nebenberuflich habe ich ein Klein-Gewerbe. Der Gewinn ist aber nicht sehr hoch (ca. 600€ im Jahr). Das Gewerbe möchte ich auf jeden Fall fortführen, wenn ich ca. 1 Jahr in Elternzeit gehe. Wird bei der Elterngeldberechnung der Jahresgewinn von 2008 durch 12 Monate geteilt, um den Abzug des Elterngeldes zu ermitteln? Muss ich mich ggfs. für das Gewerbe zusätzlich krankenversichern, denn zur Zeit ist die KV ja über meinen Vollzeitjob abgedeckt. Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 21:34