Hall Frau Bader, Vielen dank für die schnelle Antwort. Ich habe noch weitere Fragen bleibe ich in der Elternzeit Geschäftsführerin und im Handelsregister eingetragen ? Den das fänd ich nicht so gut die Verantwortung zu haben wenn ich nicht arbeite. Wie wäre es wenn ich meine Arbeit kündige habe ich dann Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit. Vielen dank
von Mausi1984 am 30.08.2018, 15:11