Hallo,
ich hab eine Frage, und zwar bekomme ich im Sommer mein zweites Kind. Ich habe jetzt einen unbefristeten Job und gehe dann in Mutterschutz und wollte ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder in Teilzeit arbeiten. Nun hat sich das aber so ergeben, dass mein Mann im September einen neuen Job in der Schweiz anfängt. Wir wohnen jetzt in Norddeutschland und würden dann irgendwann Ende diesen Jahres nach Süddeutschland ziehen. Wie ist das jetzt mit meinem Job, der ruht ja nur während der Elternzeit. Ich müßte dann auch noch Elternzeit beantragen, wenn das zweite Kind da ist. Nur gibt es ja jetzt die Änderung, dass ich dann nicht nach der Elternzeit wieder anfange. Meine Frage ist nun, wie beantrage ich das mit der Elternzeit? Wie ist das mit der Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung usw.)? Beide Kinder müßten dann bei mir mitversichert werden, da mein Mann sich ja in der Schweiz krankenversichert. Muß ich meinen Job kündigen? Wenn ja, vor oder nach der Elternzeit? Ich würde mir sowieso dann in Süddeutschland nach dem einen Jahr einen Job suchen und würde das gerne ohne "Lücken" haben, ich meine versicherungstechnisch. Und wenn ich so schnell keinen neuen Job finde, muss ich mich dann arbeitslos melden oder doch eher lange Elternzeit beantragen, obwohl ich weiß, dass ich in meiner alten Firma im Norden nicht mehr antrete? Ich hoffe, Sie verstehen meine Frage.
Vielen Dank
Amadea
Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 11:24
Antwort auf:
Elterngeld, Elternzeit und neuer Job Ehemann und anstehender Umzug
HAllo,
ganz normal weiter EZ beantragen u dann zum Ende der EZ kündigen, dann sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Ich weiß aber nicht, inwieweit Sie die Vers. in der SChweiz nutzen können, im Zweifel müssen Sie d. Ärzte in Anspruch nehmen, das hängt aber von der KK ab
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2010
Antwort auf:
Elterngeld, Elternzeit und neuer Job Ehemann und anstehender Umzug
Ich würde 3 Jahre Elternzeit beantragen und erst mal abwarten, wie sich alles entwickelt. Wie das mit der Versicherung für die Kinder ist, weiß ich nicht. Evtl. müssen sie über Deinen Mann versichert werden, wenn er privat versichert ist. Kündigen kannst Du dann immer noch rechtzeitig zum Ende der Elternzeit mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Wenn Du vor Ablauf der 3 Jahre in Süddeutschland eine Arbeit findest, kannst Du die Elternzeit auch früher beenden.
V. G.
Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 15:56
Antwort auf:
Elterngeld, Elternzeit und neuer Job Ehemann und anstehender Umzug
Hallo
Ich würde auch die 3 Jahre beantragen und dann schauen was ist.
Dein Mann hat sicherlich auch eine Probezeit, in 3 Jahren kann viel passieren.
Dein alter Job ist Dir dann sicher, aber Du kannst, wenn da unten alles sicher ist, oder Du was neues da hast, jederzeit fristgerecht kündigen und vor allem seid ihr alle beitragsfrei versichert.
Alles Gute für den Neuanfang !
Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 18:00