Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich möchten uns die Kinderbetreuung aufteilen und beim Elterngeld Plus die vier Partnerschaftsbonusmonaten in Anspruch nehmen.
Muss man sich während dieser vier Partnerschaftsbonusmonaten in Elternzeit befinden oder können diese auch "außerhalb" der Elternzeit genommen werden. Ich werde zu diesem Zeitpunkt vermutlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten und mein Mann über einen normalen Arbeitsvertrag. Ist das ein Problem?
Zudem haben wir mit dem Elterngeld etwas gerechnet.
Mein Mann möchte drei Monate komplett Zuhause bleiben (ohne Einkommen) und danach vier Monate 25 Std arbeiten.
Im ersten Monat ohne Einkommen wollen wir für ihn Basiselterngeld beantragen, die weiteren zwei Monate Elterngeld Plus (ohne Einkommen).
Danach die vier Monate wieder Elterngeld Plus mit 25 Std Einkommen. Der Rechner berechnet für die sechs Monate Elterngeld Plus den gleichen Betrag. Müsste hier nicht eigentlich während der Zeit ohne Einkommen ein höherer Betrag ausbezahlt werden als in der Zeit mit Einkommen? Er ist am generell an Höchstsatz, jedoch wird der Höchstsatz nur im Monat des Basiselterngeld ausbezahlt, danach immer nur Beträge unter 900 Euro (in allen sechs Monaten der gleiche Betrag).
Ist das korrekt?
Oder sollte man in den ersten beiden Elterngeld Plus Monaten nicht mehr kriegen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
von
Tanja1900
am 20.10.2019, 16:18
Antwort auf:
Elterngeld /Elternzeit bei Partnerschaftsbonusmonaten
Hallo,
Sie können zusammen 14 Lebensmonate EG bekommen und diese frei verteilen (nur die MG-Monate werden immer der Mutter zugerechnet).
Die Partnerschaftsmonate können Sie nehmen, wenn jeder zwischen 25 - 30 Std arbeitet.
Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2019
Antwort auf:
Elterngeld /Elternzeit bei Partnerschaftsbonusmonaten
Hi,
Wenn er im Basismonat auf 1800€ kommt, dann bekommt er bei EGP ohne Einkommen auch 900€. Schwieriger sind dann die PBMonate, da bekommt er nur ca 60% von der Differenz "reduziertes Nettogehalt" zu 2600€, aber immer mind 150€. Bei mir war die Überraschung groß, dass ich in den Partnerschaftsbonusmonaten nur auf den Mindestbetrag kam.
von
drosera
am 20.10.2019, 18:06
Antwort auf:
Elterngeld /Elternzeit bei Partnerschaftsbonusmonaten
Dass in den Elterngeld Plus Monaten und den Partnerschaftsbonusmonaten das gleiche Geld gezahlt werden soll scheint ein Fehler im Rechner oder ein Eingabefehler zu sein.
Wenn in den EP Monaten nicht gearbeitet wird, dann bekommt man auch das "normale" halbe Elterngeld gezahlt.
In den PB Monaten wird es mit Sicherheit unter 900 EUR werden. Hier muss man mindestens 25h pro Woche arbeiten. Die 900 EUR bekommt man allerdings nur solange man weniger als 50% seines alten Einkommens erzielt. Da 25h pro Woche aber mehr sind als eine 50%-Stelle wird es auf jeden Fall weniger als 900 EUR werden.
von
Dojii
am 21.10.2019, 08:35
Antwort auf:
Elterngeld /Elternzeit bei Partnerschaftsbonusmonaten
Achtung bei den 4 Partnerschaftsbonusmonaten. Beide Elternteile müssen in diesen 4 Monaten zwingend zwischen 25 und 30 Std die Wochen jeweils arbeiten. Schafft nur einer es nicht, erlischt für beide der Anspruch. Heisst bereits erhaltendes EG für diese 4 Monate miss komplett zurück gezahlt werden. Also 1000% sicher planen und genau an dieser Planung festhalten. Mit dem AG auch sprechen das es da kaum Spielraum gibt. Mal eben Überstunden oder so ist nicht.
von
Felica
am 21.10.2019, 13:19