Frage:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Hallo,
ich habe am 02.06.2020 geplanten Geburtstermin. Ich habe aus dem letzten Jahr noch Resturlaubsansprüche von 25 Tagen, dazu dann noch ein bisschen was von diesem Jahr...
Bei Entbindung am errechneten Termin endet der Mutterschutz am 27.07.2020.
Ich möchte im Anschluss bis einschließlich (fiktiv) 01.09.2020 Urlaub nehmen. Meine Partner nimmt keine Elternzeit.
Nach Auskunft der L-Bank (Baden-Württemberg) ist dies möglich, ich muss allerdings im Antrag darauf achten, dass ich Elterngeld nur für die Monate 1-2 (Mutterschutz) und dann ab dem 4. Monat beantrage. Die Bezugsdauer verlängert sich dementsprechend bis zum 13. Monat.
Den 3. "Urlaubs-Monat" darf ich nicht als Elterngeld beantragen und damit würde auch keine Anrechnung stattfinden.
Für mich klingt das soweit logisch :) aber ist das auch so?
Vielen herzlichen Dank und viele Grüße
nina
von
Pippi12
am 28.04.2020, 10:10
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Hallo,
sollte der Urlaub noch bestehen, haben Sie das Problem, das meistens der Kalendermonat vom Lebensmonat abweicht. Außerdem kann der mUtterschutz auch noch in Monat 3 hineingehen. Sie werden im Zweifel EG verschenken, insbesondere dann, wenn EZ nicht auch vom Vater genommen wird..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2020
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Das funktioniert nur, wenn dein Kind pünktlich bzw. nicht zu früh kommt.
Denn wenn es früher kommt, verlängert sich der Mutterschutz nach Geburt entsprechend - wenn du Pech hast bis in den 3. Monat hinein.
Dann musst du den 3. Monat auch zwangsweise als Elterngeld beantragen und der Urlaub würde auf das restliche Elterngeld des 3. Monats (ab Ende Mutterschutz) angerechnet werden.
Das ist eine sehr große Variable, ich würde davon abraten.
von
Dojii
am 28.04.2020, 10:13
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Hast du ein BV? Oder warum ist der Urlaub aus dem letzten Jahr nicht genommen worden? Oder hast du irgendeinen anderen Nachweis warum es dir betrieblich bedingt unmöglich war diesen Urlaub zu nehmen? Ich verstehe auch nicht wie es sein kann das du von diesem Jahr nicht mehr den kompletten Anspruch hast, aber noch so viel Resturlaub vom Jahr davor. Den Resturlaub muss, weil er sonst verfällt, erst genommen werden bevor neuer Jahresurlaub in Anspruch genommen werden kann.
Ansonsten hängt es davon ab wie pünktlich das Kind kommt. ich persönlich würde das nicht machen. Ich würde den Resturlaub vor dem Mutterschutz nehmen und den Urlaub von 2020 nach der EZ. Schon weil es eine genaue Rechnerei ist. Du müsstest nämlich für Lebensmonat 1 und 2 EZ einreichen, für den 3ten Monat dann nicht und ab dem 4ten Lebensmonat dann wieder EZ. Nur so passt es. Unter dem Punkt das dein Kind pünktlich wie ein Laufwerk kommt was ohne sicheren KS an dem Tag ziemlich unwahrscheinlich ist. Viele vergessen das man für den ersten und zweiten Lebensmonat auch EG bekommt. das wird aber mit den mindestens 8 Wochen Mutterschaftsgeld verrechnet. Geht man nun davon aus das dein Kind wirklich am 2.06 kommt, würde der zweite Lebensmonat am 1.08 enden. Dein Mutterschutz geht aber laut deiner Berechnung nur bis zum 27.07. Das bedeutet, für die Zeit vom 28.07-10.08 wird dir noch EG ausgezahlt. Dafür darfst du aber eben nicht in VZ arbeiten sondern müsstest bei unter 30 Std bleiben. Deshalb eben EZ für Lebensmonat 1 und 2 und dann wieder ab 4. Deinen Resturlaub alleine hättest du dann im 3ten Lebensmonat immer noch nicht verbraucht. Dann kommt noch der Urlaub für den kompletten Mutterschutz dazu, plus den Urlaub von 2020. Also von wegen ein bißchen.
Das dein Mann keine EZ nimmt und scheinbar keine EG spielt keine Rolle. es wäre dann interessant wenn er mehr als 2 Monate EG nutzen würde, dann würden bei dir EG-Monate gekürzt werden. Einen Anspruch auf EZ hat er selbst von bis zu 3 Jahren. Unabhängig von dir.
von
Felica
am 28.04.2020, 11:02
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Vielen Dank für die Antworten.
Frau Bader was meinen Sie mit Elterngeld verschenken - meinen Sie die insgesamt 14 Monate, die meinem Ehemann und mir zustehen?
Ja, das ist uns bewusst, spielt aber leider keine Rolle, weil mein Mann keine Elternzeit aufgrund seiner Tätigkeit nehmen kann. Daher ist es egal, wie ich meine 12 Monate innerhalb der 14 Monate verteile und überlege sogar, nicht zwei Monate Urlaub einzuschieben, um die Altlasten (Urlaubsanspruch) loszuwerden, da sie mir ansonsten mit ziemlicher Sicherheit irgendwann verfallen würden.
Ich frage eigentlich eher deshalb, weil in meinem Freundeskreis die Meinung grassiert, Elterngeld müsste immer am Stück genommen werden und ich könnte nicht nach den "ersten beiden Mutterschutzmonaten" den Bezug wg. Urlaub unterbrechen, ohne das mir der ganze Anspruch auf Elterngeld entfallen würde, bzw. ohne das der Kindsvater dann in dieser Zeit Elterngeld beziehen würde.
von
Pippi12
am 28.04.2020, 15:48
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten muss nicht am Stück genommen werden, du kannst also da schon unterbrechen.
Aber wie oben geschrieben läufst du Gefahr, dass dir dein Mutterschutz nach Geburt einen Strich durch die Rechnung macht.
von
Dojii
am 28.04.2020, 15:53
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Hallo,
wen man ganz genau aufpasst, kann das gehen, aber:
- der Urlaub verfällt nicht so schnell, sondern besteht bis weit nach der Elternzeit weiter. Lies nochmal das BEEG: § 17, Abs. 2:
"Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."
- Also bleibt der Urlaub bis nach der EZ und dem Jahr danach unverfallen, UND Du wirst ihn evtl. brauchen, da Kinder ab und zu auch mal krank werden und man dann besser noch Urlaub übrig hat.
LG
D
von
desireekk
am 28.04.2020, 17:27
Antwort auf:
Eltergeld - Urlaub nach Mutterschutz
Hallo,
Worauf du auch achten solltest:
Kündigungsschutz nach der Geburt hat man nur 4 Monate (wenn man sucht nicht in Elternzeit befindet).
Kommt dein Kind z. B. deutlich zu früh, so hast nach der Geburt einen längeren Mutterschutz. Wenn du dann noch 2 Monate Urlaub beantragt, kannst du im Urlaub gekündigt werden.
LG luvi
von
luvi
am 28.04.2020, 23:05