Hallo, unser Sohn wurde am 1.12.2009, 10 Wochen zu früh, in der LFK geboren. Am 18.1.2010 wurde er dann entlassen. Da wir nicht aus Magdeburg kommen,sind wir jeden Tag gefahren,manchmal sogar 2x am Tag, um unseren Sohn zu sehen und beizustehen. Es hieß,wir können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Das taten wir auch. Auch konnten wir ein Attest mit der medizinschen Notwendigkeit für unsere täglichen Fahrten vorweisen. Doch unser Antrag wurde abgelehnt. Ich wollte fragen ob das rechtens ist und ob und wie man einen Einspruch erheben kann. lg annett
Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 14:02