Hallo Frau Bader,
wird folgendes regelmäßiges steuerpflichtiges Einkommen neben dem Monatsentgeld bei der Ermittlung der Elterngeldes berücksichtigt:
Telearbeitspauschale
Fahrgeld
Vermögenswirksame Leistungen
Ausgleich für Mehrstunden
Leistungsprämie
Spätarbeiten- und Nachtarbeitenzuschlag
Aufzahlung Urlaub/Krankheit/Feiertag
Vielen Dank!
von
Mutti1000
am 28.08.2018, 20:24
Antwort auf:
Einkommen für Elterngeldberechnenung
Hallo,
Telearbeitspauschale- Ja
Fahrgeld-Ja
Vermögenswirksame Leistungen - Anteil AN nein
Ausgleich für Mehrstunden-Ja
Leistungsprämie-kommt auf die Art der Zahlung an
Spätarbeiten- und Nachtarbeitenzuschlag-Ja
Aufzahlung Urlaub/Krankheit/Feiertag-??? Was ist das?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2018
Antwort auf:
Einkommen für Elterngeldberechnenung
Das lässt sich so pauschal nicht sagen, da es sich nur an der speziellen Art der Steuerpflicht orientiert, ob es berücksichtigt wird, oder nicht. Man müsste quasi deine Lohnabrechnung sehen.
Ist es laufend steuerpflichtig auf der Lohnabrechnung (meist durch ein großes L oder lfd. markiert) oder pauschal steuerpflichtig (P) ausgewiesen, dann wird es berücksichtigt.
Steht dagegen ein sonstiger Bezug bzw. eine Einmalzahlung dahinter (S oder E oder EGA), dann wird es nicht berücksichtigt.
Steuerfreie Gehaltsbestandteile (F) werden generell nicht berücksichtigt.
von
Dojii
am 29.08.2018, 07:31