Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 01.08.00 für zwei Jahre in Erziehungsurlaub, arbeite allerdings die erlaubten 19 Std./Woche bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun meint unsere Personalabteilung, daß ich keinen Urlaubsanspruch mehr hätte. Das kann doch nicht sein, oder? Normalerweise habe ich 30 Tage pro Jahr, für 2000 habe ich vor Beginn des Mutterschutzes die mir bis Ende Mutterschutz zustehenden 18 Tage Urlaub genommen. Nun müsste ich doch noch 12 Tage (5 Monate August bis September jeweils 2,5 Tage) Resturlaub haben.
Danke schon im voraus für Ihre Antwort.
Gruß Tine
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 11:44
Antwort auf:
Dringend: Teilzeit im Erziehungsurlaub - Urlaubsanspruch???
Liebe Tine, hier bräuchte ich mehr Infos.
Was steht in Ihrem Vertrag?
Gibt es für die TZ einen neuen Vertrag?
Gibt es so eine Art Gewohnheitsrecht, wonach alle Tzler 30 Tage bekommen?
Gibt es einen Tarifvertrag dazu?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu?
Irgendwelche Ansprüche haben Sie sicherlich, wieviel, kann ich ohne die obigen Angaben nicht sagen- und dann wäre es eine vberbotene Einzelbertaung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2000
Antwort auf:
Dringend: Teilzeit im Erziehungsurlaub - Urlaubsanspruch???
In unserer Firma haben Teilzeitbeschäftigte normalerweise 30 Tage Urlaub im Jahr
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 12:06
Antwort auf:
Dringend: Teilzeit im Erziehungsurlaub - Urlaubsanspruch???
Also ich seh das so:
Das neue (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis begründest auch neuen Urlaubsanspruch, nur eben auf Teilzeitbasis.
So ist es bei meinem Mann auch (er hat ErzUrl):
Er hat sogar mehr Urlaub genommen, als ihm zugestanden hätte bis zum ErzUrl. und die neue Teilzeittätigkeit hat ihm neuen Urlaubsanspruch beschert.
Das haben sie sogar bei ihm in der Personalabteilung kapiert, die mit einem Mann im ErzUrl völlig überfordert sind (in der Firma gibt es 250 Männer und 4 Frauen....)
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 15.12.2000, 23:45