Guten Tag Frau Bader!
Ich habe meine 1. Elternzeit abgebrochen zu Beginn der Mutterschutzfrist vom 2. Kind. Von der Krankenkasse erhielt ich bereits das Mutterschaftsgeld für das 2. Kind bezahlt. Für das 2. Kind habe ich beim AG wieder neue Elternzeit beantragt. Der Arbeitgeber ist der Meinung, er muß mir den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nicht bezahlen und weigert sich, dies zu tun. Welche Schritte kann ich nun unternehmen? Fakt ist doch, dass er verpflichtet ist, mir den Zuschuß zu gewähren? Muß ich nun einen Anwalt einschalten und vors Arbeitsgericht treten?
Vielen Dank für Ihre Antwort! MfG
von
Jesussaves777
am 02.04.2013, 10:40
Antwort auf:
Der Arbeitgeber verweigert den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Was tun?
Hallo,
das Kind ist in 2013 geboren? Dann besteht eindeutig ein Anspruch. Er bekommt es doch von der KK wieder- Ich würde mich an die KK wenden u ansonsten einen RA einschalten. Geren können Sie mich auf nicola.bader@kanzleibader.de anmailen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Der Arbeitgeber verweigert den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Was tun?
Hast Du die Ablehnung schriftlich ?
In dem Fall brauchst Du aber keinen Anwalt, das ist so klar gesetzeswidrig.
Vielleicht kannst Du bei der Krankenkasse anrufen und diese bitten zu vermitteln, Dein AG bekommt das Geld doch von denen eh wieder.
Meine Kasse hat versucht zu vermitteln,vielleicht macht Deine es auch.
Viel Glück
von
Sternenschnuppe
am 02.04.2013, 11:20