Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Hallo Frau Bader, welches Risiko hat es, wenn eine alleinerziehende Mutter mit dem Vater ihres Kindes (schon über 2 Jahre alt) das Sorgerecht teilt, das sie bisher alleine hatte? Der Vater haette lieber das gemeinsame Sorgerecht. Und ich faende es auch besser, wenn mir etwas passiert, dass er sich nicht beim Jugendamt um das Sorgerecht "streiten" muss. Ich habe aber Sorge, dass er dann das Kind mitnehmen will, wenn er mal wegzieht (innerhalb Deutschlands). - Das Kind lebt bei mir, ist aber 2-3 Tage/Woche bei seinem Papa und hat auch ein sehr gutes Verhaeltnis zu ihm. Mit freundlichem Gruss und Danke! im voraus fuer eine Auskunft harmony

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 13:48



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Hallo, 1. Meine ehrliche Meinung: nicht teilen! Denn man sich trennt gibt das nur ärger. 2. Bei dem ersten Antrag kann man das nach meiner Kenntnis nicht teilen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2005



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Hallo harmony_! Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht das gleiche wie die Aufenthalsbestimmung! Der vater des Kindes wird dann das Recht haben sein Kind zu sehen und in wichtigen Entscheidungen was das Kind angeht muss er auch einbezgen werden! Er kann auch dann z.B als Erziehungsberechtigter irgendwelche Unterlagen usw für den Kleinen unterschreiben (z.B eine Entschuldigung für die Schule usw). Aber er kann das Kind icht mit nehem oder bei sich behalten, und in den Urlaub mit dem Kleinen kann er sowieso nur mit Ihrer Einstimmung! Sollten sie Ihm jedoch auch das Aufenthaltsbestimmungs recht geben dann ist es schlecht, dann kann er das Kind auch bei sich behalten. Also wenn Sie sich entschließen das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen dann sagen Sie bitte ausrücklich das Sie aber das sie das alleinige Aufenhaltsbestimmungs recht haben wollen! Wenn es Ihnen nur darum geht das Ihr Kind abgesichert ist falls Ihnen was passiert, dann teilen sie es schriftlich Ihrem Anwalt oder dem zuständigen Jugendamt mit, und sollte Ihnen ann was zustoßen würde es in der Ackte (oder eventuell das Schreiben vom Anwalt) vermerckt sein das es Ihr Wille war! Mit freundlichem Gruß,Lena

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 19:10



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Hallo Lena, das geht nicht! ich kann zwar gemeisam zum JA und die gemeinsame elterl. Sorge dort vereinbaren. Dabei sind aber keine "Bedingungen" wie alleiniges ABR möglich. Dieses müsste man hinterher wieder per richterl. Beschluß abändern. ...und bis dahin hat der Vater das ABR... Ich hab das schon durch... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 14:37



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Liebe Desiree!Ich würde nicht jemanden zu etwas raten wenn ich es nicht genau wüsste! Na lar kann man das gertennt machen,ich habe es doch so machen können,Sorgerecht hat nichts mit dem anderen zu tun wenn es bei Ihenen anders gelaufen ist dann weiß ich auch nicht!Mit freundlichem Gruß Lena

Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 16:11



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Tja... 3 Jugendämter und zwei Anwälte sagen das selbe... Bei der erstmaligen Vereinbarung der elterlichen Sorge kann das ABR NICHT abgetrennt werden. DAS kann nur eine richterliche Entscheidung. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 10:33



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Hallo! Ich kann Dir nur davon abraten!Sei froh,daß Du das alleinige Sorgerecht hast!Ich hatte einen sehr unerfreulichen,langen und auch sehr teuren Kampf darum.Laß es wie es ist,und schreibe lieber ein Testament,für den Fall,daß Dir etwas geschieht! Alles Gute Ela

Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 16:55



Antwort auf: Dem Vater nach 2 Jahren Sorgerecht einraeumen?

Aber nicht wenn man nicht verheiratt war! Bei mir ging das ohne Probleme und bei Bekannten auch!Ich möchte mich da auch nicht weiterhin mit Ihnen darüber Streiten die Faru kann sich ja einfach mal Beim Jugendamt erkundigen! Mit freundlichem Gruß

Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 18:55



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