Definition vergleichb. Arb.platz nach Erziehungsu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Definition vergleichb. Arb.platz nach Erziehungsu

Hallo, Frau Bader, vor meinem Erziehungsurlaub habe ich als Werkleitersekretärin/Assistentin in einem Produktionsbetrieb gearbeitet. Nun endet im Sommer mein Erziehungsurlaub nach 3 Jahren und man hat mir eine Teilzeitstelle (es kommt nur ein Teilzeitjob für mich in Frage) als Sachbearbeiterin im Versand angeboten (die einzig freie Teilzeitstelle im Moment)! Für mein Empfinden ist diese Stelle nicht vergleichbar mit meinem alten Job! Meine frühere Tätigkeit kann ich nur in Vollzeit ausüben. Wenn ich diese Stelle nicht antreten möchte, müssten wir uns überlegen, wie wir uns am besten voneinander trennen - hieß es! Deshalb meine Frage an Sie: Ist es rechtens, mir diese Stelle anzubieten?? Ist dies wirklich vergleichbar???? Was habe ich für Möglichkeiten? Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir mit dieser Tätigkeit meinen Lebenslauf nicht "versauen" möchte! Ich danke Ihnen im voraus für eine Antwort! Viele Grüße, Veena

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 11:51



Antwort auf: Definition vergleichb. Arb.platz nach Erziehungsu

Hallo, im Einzelfall kann ich das nicht beurteilen. Es hängt auch davon ab, was im Vertrag steht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2008



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