Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass Sie je nach Bedarf zw. 32 und 40 Wochenstunden als Erzieherin eingesetzt werden kann. Sie hat vor der Elternzeit mehrere Jahre 37 Wochenstunden gearbeitet. Ihr Arbeitgeber will Sie jetzt nach Ende der Elternzeit auf 32 Wochenstunden runterstufen. Das hat finanzielle Einbußen für uns zur Folge. Darf der Arbeitgeber das oder hat meine Frau das Recht, ihre alten Wochenarbeitsstunden einzufordern? Ich habe gehört, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit für 3 Monate nach der Elternzeit nicht kürzen darf. Gibt es diese tatsächlich? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Es grüßt Sie herzlich Tom

von Tom78 am 05.06.2019, 14:21



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

Hallo, da es im vertrag so steht darf er das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2019



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

Wenn das so im Vertrag steht, darf der AG das. Je nach Bedarf 32 - 40 Std. - wenn jetzt also Bedarf für 32 Stunden ist, darf er sie auch 32 Std. einsetzen, da das mit dem gültigen Arbeitsvertrag konform geht. Wenn deine Frau nicht weniger als 37 Std. arbeiten will, hätte sie damals auf eine Vertragsänderung bestehen müssen.

von KielSprotte am 05.06.2019, 14:26



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

du schreibst ja selber dass im vertrag 32 bis 40 steht. und in dem rahmen setzt er sie ein. und wenn es jetzt 32 sind dann passt der vertrag genauso als würde er sie mit 40 einsetzen.

von mellomania am 05.06.2019, 14:51



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach der Elternzeit kürzen?

Wenn es beruhigt, so gross werden die Verluste nicht sein. Den lohnsteuergruppierung, Freibetrag usw dürfe es wenig ausmachen.

von Felica am 05.06.2019, 16:05



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