darf arbeitgeber auf elternzeitverlängerung bestehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: darf arbeitgeber auf elternzeitverlängerung bestehen?

hallo. bin seit 2 1/2 jahren in elternzeit und jetzt bin ich wieder schwanger und muss ab märz 2014 wieder arbeiten. würde gerne da et im juli ist gerne 3 monate auf teilzeit noch arbeiten bis erneuter mutterschutz einsetzt. kann der arbeitgeber die teilzeit für 3 monate verweigern und auf vollzeit bestehen? kann der arbeitgeber aufgrund betrieblicher umstände (umstrukturierung) auf 3 monate arbeit ablehnen und z.b. verlangen das ich bis zum erneuten mutterschutz elternzeit verlänger? vielen dank

von mucmucmuc am 08.01.2014, 12:54



Antwort auf: darf arbeitgeber auf elternzeitverlängerung bestehen?

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: darf arbeitgeber auf elternzeitverlängerung bestehen?

Ein Recht auf TZ hast Du ggf. nicht. Das hängt vom Betrieb, der Größe und eventuell auch anderen betrieblichen Gründen ab. Aber VZ muss Dein AG Dich bis zum Mutterschutz beschäftigen oder Dich unter Lohnfortzahlung freistellen. Er kann nicht verlangen dass Du Deine EZ verlängerst. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.01.2014, 15:28



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