Frage: Besuchsrecht Oma

Sehr geehrte Frau Bader, seit ich mit meinem Mann verheiratet bin, gibt es immer wieder Steit mit der Oma meines großen Sohnes (die Mutter seines Vaters). Ich war mit seinem Vater nie verheiratet und auch nicht verlobt, Unterhalt zahlt er nur sehr sporadisch. Durch den ständigen Streit mit seiner Mutter habe ich keine Lust mehr, meinen Sohn zu ihr zu lassen. Sie hetzt den Kleinen gegen uns auf und stellt böse Behauptungen fest. Z. B. mein Mann würde meinen Sohn verprügeln, ihm das Spielzeug wegnehmen u. s. w. Jetzt droht sie mir, sie könne auch "anders". Ich muß dazu sagen, daß wir seit 2 Jahren 600 km entfernt wohnen und der Kontakt zu ihr mehr als selten ist. Hat die Oma ein Besuchsrecht und was genau heißt das? Muß ich ihn der Frau mitgeben, wenn sie ihn abholt und zu sich nach Hause bringt? Ich räume ihr gern das Recht ein, ihn bei uns daheim zu besuchen. Mein Vertrauen reicht aber nicht mehr dazu, ihr das Kind mit heim zu geben. Der Kleine ist 6 1/2 Jahre. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 20:37



Antwort auf: Besuchsrecht Oma

Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Deshalb gelten auch die allgemeinen Regeln des Umgangsrechtes zwischen Vater und Kind (er darf es abholen und es darf bei ihm übernachten) nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2004



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