Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Schwiegermutter hat mir durch unsere Kinderärztin das Jugendamt (Bereich Amt für Soziales) auf die Pelle gehetzt. Unser Sohn ist sehr leicht (hat laut unserer Ärztin) Untergewicht. Nun war ich bei einem anderen Kinderarzt, dieser meinte er sei leicht, aber noch nicht untergewichtig (er wäre gerade an der Grenze zum Untergewicht). Unsere Sohn rennt viel herum und isst aber nicht so viel. Nun zu meiner Frage: Kann ich es verweigern, das das Jugendamt hierher kommt? Meine Schwiegermutter kann mich nicht leiden (sie ist der Meinung ich müsse in die Psychiatrie und macht mir daher das Leben schwer). Die Mitarbeiterin von Jugendamt war nicht vom Termin abzubringen obwohl ich ihr gesagt habe das ich die Woche voll mit Terminen bin (Zahnarzt, Ergotherapie und andere). Wie sieht es rechtlich aus? Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 16:30



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hallo, da werden Sie nicht drum herum kommen. Wenn alles ok ist, haben Sie doch nichts zu befürchten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2010



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hey Doofe Situation, aber hatte ich auch schon als Racheaktion. Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, dann brauchst Du auch keine Angst haben. Sich zu verweigern kommt bei denen gar nicht gut, und sie machen nur ihren Job, vielen Kindern geht es ja wirklich schlecht, woher sollen sie wissen dass es bei Dir anders ist ? Tasse Kaffee, sie schauen sich den Kleinen an, Du schilderst wie es wirklich ist und weg sind sie wieder. Je offener Du mit denen umgehst, desto besser ist es. Was sagt denn Dein Mann dazu ? Ist ja immerhin seine Mutter die da "durchdreht"

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 16:44



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hallo Panija, ich wollte mich von meinen Mann trennen, da er ständig nicht zu Hause ist und sich um den Kleinen auch nicht viel kümmert (am Wochenende geht er Tischtennis spielen usw.) Er versucht möglichst nicht viel zu Hause zu sein. Vor 5 Monaten bin ich von hier zu meinen Eltern mit den Kleinen gegangen (wohnen über 300 km von hier weg). Meine Schwiegermutter hat es mir geraten. Leider war ich auch so blöd und habe auf sie gehört! Sie mischt sich ständig in die Familie ein und versucht mich darzustellen das ich unfähig bin mich um den Kleinen zu kümmern. Ich bin schon 37 Jahre alt und gut in der Lage mich um den Kleinen zu kümmern. Wenn er auch nicht so einfach ist. Er ist sehr hyperaktiv und ich kann, wenn er wach ist, nichts im Haushalt machen, da er ständig um mich herum ist. Naja, bei meinen Eltern ist die Situation auch nicht so gut. Mein Vater ist Alkoholiker. Der Kleine hat seinen Vater sehr vermisst. Fragte ständig nach ihm und daher dachte ich es sei besser wieder hierher zu kommen. Nun denke ich das mein Mann und auch meine Schwiegermutter mich loswerden wollen.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 17:00



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hey So ein Sch...... Ok, was würde ich machen ? 1. Jugendamt reinlassen und den Spieß umdrehen und sie für DICH arbeiten lassen. " Wie schön,dass sie da sind, ich hätte mich eh die Tage bei Ihnen gemeldet, ich habe Probleme mit meinem Mann , seiner Mutter, und möchte das "für das Kindeswohl" klären, vielleicht können sie mir helfen " ( Schwiegermutter wird sich in den Allerwertesten beissen ;-) ) Fühlst Du Dich da denn generell wohl und kümmert sich sich um den Kleinen, also geht es dem Kleinen im nun möglichen Umgang mit dem Papa besser ? IHR seid die Eltern, und da würde ich gezielt ein Gespräch beim Jugendamt machen mit dem Vater um an einem neutralen Ort mit einer neutralen Person nach Lösungen und Kompromissen zu schauen. Und glaube mir, das Jugendamt wird sich mit hyperaktiven Schwiegertigern auch auskennen und das einordnern können , ganz sicher. Seid ihr denn nun wieder zusammen ? Vielleicht könnt ihr auch Dinge aus dem Weg räumen, die die Schwiegermutter gestreut hat und gar nicht stimmen, er aber glaubt und andersrum ? Sorry für die Direktheit, aber zwischend en Zeilen lese ich irgendwie heraus, dass Du ihn noch nicht ganz abgeschrieben hast.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 17:07



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Achso, Hyperaktivität, Untergewicht etc. kommen vor und sind ja auch nachweisbar von Dir organisiert in Beobachtung. Und das kannst Du ja auch belegen. Mach Dir da echt keine Sorgen. Ich war damals als man mich da angeschissen hat aus Rache auch auf 180. Aber wenn ich daran denke wieviele Kinder so sehr leiden, weil keiner guckt, dann kann ich doch mit Stolz die Tür öffnen und denen zeigen wie gut es meinem geht und was für ein tolles Verhältnis wir haben. Das hat mein Gefühl dann komplett umgedreht zu dem Besuch. Und die haben damals sogar im Kindergarten angerufen, DAS war peinlich !

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 17:11



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hallo Panija, wir machen mit meinen Mann gerade eine Paartherapie (der Zustand zu Hause hat sich aber bisher noch nicht wesentlich gebessert). Der Kleine hängt sehr an seinen Vater. Für mich nicht so begreiflich, da er sich ja kaum um den Kleinen kümmert. Ich wollte wegen den Kleinen versuchen die Familie und Ehe nicht kaputt zu machen. Von Bekannten kenne ich einen Fall wo sich die Eltern getrennt haben und die Kinder den Eltern später Vorwürfe gemacht haben... das wollte ich vermeiden. Zu den Untergewicht muß ich noch sagen, daß mein Mann als Kind selbst sehr dünn war. Habe Fotos von früher gesehen. Meine Schwiegermutter habe ich daran erinnert, daß ihr Sohn selbst so dünn war doch die bestreitet das. Sie will, denke ich erreichen, daß ich an mir selbst und an der Erziehung des Kleinen zweifle. In meinen Augen müßte sie sich behandeln lassen.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 17:44



Antwort auf: Besuch durch Jugendamt , welche Rechte habe ich?

Hey Na, da kann ich Dir aber viele Gegenbeispiele geben, von Paaren , die sich nach der Trennung viel besser verstehen als vorher und dann gemeinsam !! tolle Eltern sein können. Natürlich trennt man sich mit Kindern bestimmt sehr viel überlegter und nicht so schnell, aber kann es ein Ziel sein den Kindern eine Ehe vorzuleben die keine mehr ist und bei der keiner mehr glücklich ist ? Die merken sehr schnell und sehr sicher was hinter den Kulissen los ist und das die Mama unglücklich ist. Aber , ganz wichtig ; Muss jeder für sich entscheiden, denn nur Du musst mit dieser Entscheidung leben, also nicht reinreden lassen. Wünsch Dir alles alles gute, und keine Bange wegen dem Amt ! ( sorry, Minimonsteralarm )

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 17:53



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