Hallo Frau Bader, Ich bin ziemlich verzweifelt, da mir keiner weiterhelfen kann : ( Zunächst die Fakten: Ich befinde mich noch bis einschließlich 28.2. im ALG 1 Bezug. Mein "letzter Arbeitstag" ist der 27.2.2014 und wurde so im Mutterpass notiert. Der Entbindungstermin ( nach künstlicher Befruchtung) ist der 11.4.2014. Erste Frage: Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse heute morgen, bin ich nun ziemlich verunsichert, da mir gesagt wurde, dass ich das Mutterschaftsgeld zurückzahlen müsste, sollte unser Baby nach dem 11.4. zur Welt kommen. Denn nach dem 28.2. fiele ich ja aus dem ALG-1 Leistungsbezug, der Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes wäre. Ist das so richtig ? Zweite Frage: Nun ist es zudem noch so, dass ich seit Montag wegen schwangerschaftsbedingter Rückenschmerzen krank geschrieben bin. Laut meiner Ärztin wird dies wohl bis zum Ende der Schwangerschaft anhalten, so dass sie mich fortan bis zur Niederkunft krank schreiben wird. ( zur Info: Wegen dieser Rückenschmerzen wurde ich vor einigen Wochen bereits 1,5 Wochen krank geschrieben). Wie verhält sich dies nun, wenn ich als ALG-1-Bezieherin krankgeschrieben bin, mein Leistungsanspruch in dieser Zeit endet und ich einen Tag vor Ende des Bewilligungszeitraums (ab 28.2.) in den Mutterschutz komme ? Soweit ich weiß, zahlt das Arbeitsamt bei Krankheit die ersten 6 Wochen, danach die Krankenkasse. Ist dies auch in meinem Fall so, oder beziehe ich dann, trotz Krankschreibung, kein Mutterschafts- sondern Krankengeld ? Ist alles ziemlich undurchsichtig für mich, was mich ziemlich ratlos macht. Zudem wäre es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich von heute auf Morgen ohne einen Cent in der Tasche mit meinem Baby dastehe. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkel bringen.. Vielen lieben Dank im Vorraus... Cardice
von Cardice75 am 29.01.2014, 14:35