Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin an einer privaten Ersatzschule. Die Refinanzierung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg. Am 7.11.2012 ist mein Sohn geboren. Die Elternzeit endet am 6.01.2015. Der Beginn meiner Teilzeitbeschäftigung mit 20 Stunden ist am 7.11.2013. Wir möchten noch ein weiteres Kind, ggf. auch schon vor Antritt meiner Teilzeitbeschäftigung. In meiner vorherigen Schwangerschaft durfte ich aufgrund fehlender Immunität nicht arbeiten. Habe ich trotzdem Anspruch auf Zahlung der beantragten 20 Stunden?
von Gomero am 22.07.2013, 11:54