Hallo Frau Bader, die Suche nach einem neuen Job hat sich schneller "erledigt", als erwartet. Ich habe eine Zusage für einen neuen Job. Zur Zeit arbeite ich 30h/Woche in Elternzeit (also Teilzeit in Elternzeit). Meine Elternzeit läuft eigentlich noch bis Sommer 2020. Der neue Vertrag beim neuen AG wäre allerdings über 35h/Woche. Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass die Elternzeit seit Neuregelung nun automatisch auf den neuen AG übergeht... 1. Stimmt das? Was würde das in meinem Fall bedeuten? Dürfte ich dann gar nicht 35h/Woche arbeiten? Oder ist dann einfach nur die Elternzeit beendet? 2. Könnte ich "rein theoretisch" dann nochmal Elternzeit beantragen? Mein Sohn wird 2 Tage nach Arbeitsbeginn (beim neuen AG) 2 Jahre alt... 3. Zum Thema Kündigung, muss ich Elternzeit & Arbeitsverhältnis & Zusatzvertrag (über TZ in EZ) kündigen? Oder reicht da eine "normale" Kündigung aus? Bitte keine Diskussion! Ich möchte natürlich nicht gleich Elternzeit beantragen, ich war nur irritiert durch die Aussage, dass die Elternzeit auf den neuen AG übergeht. Liebe Grüße, Neuanfang2017
von Neuanfang2017 am 27.05.2019, 13:32