hallo,
ich hab folgende frage,
mein arzt will mir ein beschäftigungsverbot erteilen. wer zahlt mein gehalt weiter? mein chef sagt, ich werde von der kk übernommen.
die sagen, der chef zahlt normal bis zur schutzfrist weiter. was ist jetzt richtig?
vielen dank schonmal
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 11:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt gehalt??
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.09.2004
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt gehalt??
Hallo !
Der Chef muß zahlen !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 13:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt gehalt??
Letztlich kommt das Geld von deinem Chef. Sind in der Firma aber bis 15 Angestellte, so ist es ein Kleinbetrieb und der Chef kriegt das Geld von der KK dann wieder. Aber rechtlich gesehen bleibst du ganz normal in deinem Arbeitsverhältnis.
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 14:28