Beschäftigungsverbot vom AG- wie setzt sich mein Gehalt dann zusammen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot vom AG- wie setzt sich mein Gehalt dann zusammen?

Hallo! Ich arbeite in einem Pflegeheim, bin jetzt schwanger geworden und meine PDL hat gesagt, ich bräuchte nur eine Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt und dann nimmt sie mich aus dem Dienst, weil sie sonst keine Arbeit für mich hätte. Sie würde mir also ein Beschäftigungsverbot erteilen. Jetzt interessiert mich, wie sich mein weiteres Gehalt zusammen setzt! Ich habe gehört, dass man nach 6 Wochen nur noch 60% des Gehalts bekommt. Stimmt das so?

Mitglied inaktiv - 21.12.2011, 18:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vom AG- wie setzt sich mein Gehalt dann zusammen?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vom AG- wie setzt sich mein Gehalt dann zusammen?

hallo nein du bekommst bis zum ende deinen normalen lohn!

von CKEL0410 am 21.12.2011, 18:33



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