Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten und meinem Arbeitgeber vorgelegt. Dieser hat dann per Anwalt die Gründe erfragt beim Arzt erfragt, aber dennoch wurde mir das Gehalt nicht überwiesen. Was kann ich tun? Wie lang muß ich damit rechnen kein Geld zu bekommen? Kann man das denn einfach kürzen ohne mir Bescheid darüber zu geben? Ist dies eine Maßnahme um mich kündigen zu können? Selbstverständlich ist es für mich und meine Familie, unmöglich ohne das mein Einkommen zu leben, wenn es sich lange hinauszögert mit der Bezahlung was kann man dann tun? Es ist das zweite Kind. Und mein Mann ist im EZ und ich habe bis jetzt gearbeitet. Es kommt also keine weiteres Einkommen rein?
Vielen Dank
Melitina
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 12:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-kein Gehalt mehr
Hallo Ihr Lieben,
bei BV= 100 %, wenn der AG nicht zahlt, Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Bei Krankschreibung 6 Wo. Zahlung 100 % AG, dann ca. 65 % von der KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2002
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-kein Gehalt mehr
Hallo,
ersteinmal würde ich den Arzt meine Meinung sagen.
Er steht unter Schweigepflicht, von der er nur durch den Patienten, also Dich, ausdrücklich entbunden werden darf. Egal, ob da irgendein AG-Anwalt antrabt oder sonstwer. Ohne deine ausdrückliche Einwilligung darf er keine auskunft geben.
Mir wurde ebenfalls ab der 20. SSw qwegen einer Symphysenlockerung ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Die ärtzliche Bescheinigung legte ich meinem AG+meiner Krankenkasse vor. Meine Gehalt wurde mir anstandslos,zu 65% also wie Krankengeld, ausgezahlt.
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 14:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-kein Gehalt mehr
Bei BV gibt es aber 100% des Gehaltes vom AG.
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 15:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-kein Gehalt mehr
Hallo,
ich habe eben mal meine letzten beiden Gehaltsabrechnungen hervorheolt.
Ich habe definitiv nur 65% meines Gehaltes bekommen.
Zieht mein AG mich über den Tisch?
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 18:56