Guten tag!
Ich habe einen vollzeitvertrag unbefristet bei meinem hauptarbeitgeber Und bei diesem elternzeit ab jetzt noch ein jahr Wobei ich das dritte auch beantragen möcjte.Mein sohn ist ein jahr alt und ich bezog bis dato ein jahr das komplette elterngeld.zudem habe ich im letzten monat des bezugszeitraums
Einen stundenweise bezahlten nebenjob begonnen der etwa 11stunden pro
Woche in anspruch nimmt und auf ca 400 € kommt den ich noch ausübe.
Nun die frage dazu:wir möchten ein weiteres baby, doch
Gerade die letzte schwangerschaft war mit absolutem beschäftigungsverbot fast seid beginn der ss da komplikationen.ich habe angst dass ich bei
Der nächsten ss wieder im bv bin, doch wie funktioniert es dann mit der lohnfortzahlung vom nebenverdienst bzw.vollzeitstelle?
von
LadyMom25
am 29.09.2013, 13:30
Antwort auf:
beschäftigungsverbot in elternzeit
Hallo,
wenn Sie in der Elternzeit schwanger werden und ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie den Teilzeitlohn. Wenn Sie nach der Elternzeit ein Beschäftigungsverbot haben, bekommen Sie den Vollzeitlohn. Sie bekommen also das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
beschäftigungsverbot in elternzeit
Wenn du jetzt wieder schwanger werden solltest würdest du wenn du ein Beschäftigungsverbot bekämst eine Lohnfortzahlung von deinem AG bekommen bei dem du den Nebenjob hast aber vom Arbeitgeber der Vollzeitstelle nix.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.09.2013, 23:53
Antwort auf:
beschäftigungsverbot in elternzeit
Danke!
Was bedeutet es für mich wenn ich im nebenjob stundenweise arbeite?
Ich habe zwar feste Zeiten, aber es ändert sich nach bedarf...wird dann der durchschnittslohn der zeit vor dem bv genommen?und wie ist es dann mit elterngeld? Ich habe beim ersten 750 € erhalten.kommt aus dem nebenverdienst beim nächsten kind was dazu? Oder spielt der hauptarbeitgeber keine rolle mehr da elternzeit=kein verdienst??
von
LadyMom25
am 30.09.2013, 15:57