Hallo Frau Bader,
Ich bin derzeit noch in Elternzeit ( 2 Jahre ,meine Tochter wurde am 12.3.2011 geboren) bin jetzt aber wieder schwanger. Ich arbeite seit dem 19.3.2011 auf 400€ Basis in meinem alten Betrieb jedoch läuft alles noch über meinen alten Vertrag.
So wie es aussieht werde ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen wie in der ersten SS doch wie verhält sich dass dann mit dem Gehalt?
Bekomm ich die 400€ oder mein altes Gehalt wie vor der Geburt meiner Tochter?
Und wie is dass dann mit dem Mutterschaftsgeld?
Danke schon einmal für ihre Antwort.
von
Honey1402
am 06.05.2012, 13:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit
Hallo,
entscheidend ist, was ohne Schwangerschaft wäre. Wenn der alte Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder in Kraft tritt, gelten ab dann eben auch die entsprechenden Lohnzahlungen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit
Bis zum Ende der Elternzeit gibt es das Gehalt aus dem 400-Euro-Job. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich auch aus dem 400-Euro-Job, wenn der neue Mutterschutz in der alten Elternzeit liegt.
Du darfst aber die bisher angemeldete Elternzeit unterbrechen. Dann bekämst du im BV und im Mutterschutz das Geld aus dem alten Job. Ich weiß, dass man pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit unterbrechen darf, ob man es schon vorher darf, weiß ich nicht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.05.2012, 14:40