Hallo Frau Bader, ich würde mich über eine Antwort auf die beiden folgenden Fragen sehr freuen: Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass eine Teilzeitbeschäftigung, die während der Elternzeit von zwei Kindern überwiegend von zu Hause erledigt wurde, künftig in der Elternzeit des dritten Kindes ausschließlich vor Ort in der Firma erbracht werden muss? Ist es möglich, während der Elternzeit zwei Verträge beim bisherigen Arbeitgeber ruhen zu lassen (befristeter Teilzeit- und unbefristeteter Vollzeitvertrag) und parallel in Teilzeit für einen zweiten Arbeitgeber (Homeoffice möglich) zu arbeiten? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Yvi*
Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 22:02