Hallo Frau Bader, Ich bin in der 21.ssw und habe heute von meiner FA ein BV wegen starker Kreislaufprobleme und Ohnmachtsneigung bekommen. Da ich im Aussendienst (Leiharbeiter) arbeite und den Großteil des Tages im Auto verbringe, wurde das BV speziell für jegliche Autofahrten ausgesprochen. Nun meine beiden Fragen: 1. wird mir während des BV das Dienstfahrzeug genommen oder darf ich es bis zum Mutterschutz behalten (da es ja Teil des Gehalts ist) 2. da ich in einem winzigen Dorf ohne jegliche öffentliche Verkehrsmittel wohne, bin ich auf das Auto angewiesen, da ich sonst weder zum Arzt noch zum Einkaufen komme. Gilt dieses BV dann auch privat? Gibt es hierzu konkrete Gesetze? Befind mich im Moment in einem ziemlichen Dilemma, weil es mir einerseits wirklich nicht gut geht, andererseits aber auf ein Auto angewiesen bin, das ich privat natürlich nur nutze, wenn ich nicht Grade kurz vor der Ohnmacht stehe. Ich hoffe, Sie können mir helfen! Vielen Dank schon mal!!!!
von Frühlingsblume1981 am 15.05.2013, 18:39