Hallo Frau Bader,
ich bin erneut schwanger (ET voraussichtlich Ende August 18) und befinde mich noch in der Elternzeit meines 1. Kindes, geb. 15.11.16.
ich beziehe noch Elterngeld bis 15.05.18 (6 Monate Basiselterngeld, 12 Monate Elterngeld Plus)
Jetzt ist meine Frage, aus welchem Einkommen sich das Elterngeld für das 2. Kind berechnet. Ich hatte etwas von einer 'Ausklammerungszeit' gelesen. werden die 12 Monate nach Geburt des 1. Kindes ausgeklammert oder die 18 Monate in denen ich Elterngeld bekommen habe?
vielen Dank für Ihre Antwort.
VG
von
ManuR.13
am 19.12.2017, 19:22
Antwort auf:
Berechnung des neuen Elterngeldes nach 18 Monaten Elterngeld
Hallo,
es werden 14 Monate Elterngeldzahlungen ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2017
Antwort auf:
Berechnung des neuen Elterngeldes nach 18 Monaten Elterngeld
Weder noch, sondern höchstens 14 Monate da du EG Plus hast. Ansonsten wären es nur 12 Monate. Plus eben die Mutterschutzzeiten.
Mitglied inaktiv - 19.12.2017, 20:03
Antwort auf:
Berechnung des neuen Elterngeldes nach 18 Monaten Elterngeld
Es werden die ersten 14 Lebensmonate ausgeklammert, in denen Elterngeld oder Mutterschaftsgeld gezahlt wird/wurde.
In deinem Fall also die Monate November 2016 bis Januar 2018.
Die restlichen Monate werden nicht ausgeklammert und werden das neue Elterngeld entsprechend verringern.
von
Dojii
am 20.12.2017, 08:00
Antwort auf:
Berechnung des neuen Elterngeldes nach 18 Monaten Elterngeld
Wunderbar, vielen Dank. das hilft mir schon sehr
von
ManuR.13
am 20.12.2017, 11:50