Sehr geehrte Frau Bader, mich interessiert die Berechnung des Mutterschaftsgeldes, wenn das Gehalt aus 2 Komponenten besteht. Ich erhalte zum einen einen Fixgehalt sowie ein variables Gehalt, welches sich am Erfolg orientiert. Das Verhältnis ist ca. 60% Fix und 40% Variabel. Ich werde direkt im Anschluß an die Mutterschaftsfrist wieder arbeiten gehen. Jetzt ist mein Arbeitgeber der Meinung, ich habe lediglich Anspruch auf den Fixlohn während meiner 14 wöchigen Abwesenheit. Wer ist im Recht und wo finde ich den passenden Gesetzestext? Vielen Dank vorab und herzliche Grüße Maya Klum
Mitglied inaktiv - 13.01.2011, 19:12