Hallo Frau Bader, ich bin selbstständig tätig und hatte im Jahr 2014 ein relativ hohes Einkommen. Unser Baby wurde im Januar 2015 geboren. Ich befinde mich somit zurzeit in Elternzeit und habe Elterngeld beantragt. Dieses wird ja bei Selbstständigen aus dem abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt berechnet. Bei Baby 1 also das Jahr 2014. Da unsere Kinderplanung noch nicht abgeschlossen ist, sind wir am überlegen wann der "beste" Zeitpunkt für ein Geschwisterchen ist. Wir haben ein eigenes Haus und hohe Fixkosten, deswegen muss das ein bisschen geplant sein. Wenn Baby 2 im Dezember diesen Jahres noch zur Welt kommt, wir dann trotzdem mein Einkommen von 2014 berücksichtigt, auch wenn ich 2015 wieder Teilzeit arbeite? Wenn Baby 2 zum Beispiel im Januar 2016 kommt, welcher Zeitraum wird dann zur Berechnung genommen? Und welcher Zeitraum wird zur Berechnung des neuen Elterngeldes genommen wenn Baby 2 im Sommer 2016 zur Welt kommt? Vielen Dank
von juillet.2010 am 09.02.2015, 13:32