Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern

Guten Abend, Ich lese im Forum immer wieder, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind die ersten 14 (und nicht nur 12) Monate nach Geburt des Kindes vorher ausgeklammert werden können, wenn man sich das Elterngeld statt über 12 Monate über 14-22 Monate auszahlen lässt. Stimmt das? Also Beispiel. Geburt Kind 1 im Januar 2016, Elterngeldmonate teilweise gesplittet (Auszahlung über 18 Monate inkl. Mutterschutz) Kind 2 kommt im Januar 2018, Mutterschutz ab Dezember. Nimmt man dann Februar bis November plus 2 Monate vor Geburt von Kind 1 oder nimmt man April bis November plus 4 Monate vor Geburt von Kind 1 als Berechnungsgrundlage? Hätte immer ersteres angenommen, aber lese das jetzt ab und an anders. Danke.

von roza_soza am 26.12.2017, 00:02



Antwort auf: Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern

Hallo, man kann die ersten 14 LM des ersten KIndes ausklammern, wenn man so lange EG bezogen hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017



Antwort auf: Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern

Nicht die "Splittung" an sich führt zu den 14 Monaten Ausklammerung, sondern ob EG Plus bezogen wurde. Falls du also EG Plus hattest, würden bei dir 14 Monate ausgeklammert werden. Allerdings kannst du nicht EG Plus für das erste Kind bekommen und gleichzeitig volles Mutterschaftsgeld für das zweite Kind wenn du normalerweise mehr wie 40 Std arbeitest. Um das volle Mutterschaftsgeld für das zweite Kind zu bekommen, also den Anteil von der KK von bis zu 13 € pro Tag plus den Anteil vom AG MUSS !!!! man die laufende EZ beenden. Außer der Vertrag beim AG beträgt eh weniger wie 30 Std die Woche. Dann wird es allerdings beim EG Plus angerechnet und führt zu Kürzungen. Deshalb sollte EG oder EG Plus IMMER beendet sein wenn der neue Mutterschutz beginnt - sonst verschenkt man erstens Geld. Und zweitens Elternzeit. Den die EZ für das erste Kind läuft dann einfach weiter. Ich hoffe also du hast die laufende EZ bereits beendet und der EG Kasse mitgeteilt das du das restliche Eg wegen erneuten Mutterschutzes auf einmal ausbezahlt haben willst. Falls nicht, morgen !!! dringend nachholen. Und dann KK und !!! AG dem neuen Mutterschutz mitteilen. Mutterschutzgeld wird nicht rückwirkend gezahlt, erst frühstens ab Tag der Mitteilung,

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 14:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld

Guten Tag, Ich habe folgende Situation: Seit 20.03.2022 im Krankengeld bis 05.06.2022 Ab dem 06.06.2022 gehe ich wieder arbeiten. Ab dem 01.08 würde ich gerne unbezahlte Elternzeit nehmen bis zum 31.12.2022 (Pflegekind) Außerdem möchten wir gerne versuchen bis Ende des Jahres schwanger zu werden, nun stellt sich mir die Frage wie das...


Kurze Geburtenfolge - Berechnung Elterngeld

Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine...


Berechnung Elterngeld bei ALG 1 und Kleingewerbe

Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das...


Berechnung Elterngeld

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....