Guten Abend,
Ich lese im Forum immer wieder, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind die ersten 14 (und nicht nur 12) Monate nach Geburt des Kindes vorher ausgeklammert werden können, wenn man sich das Elterngeld statt über 12 Monate über 14-22 Monate auszahlen lässt.
Stimmt das?
Also Beispiel. Geburt Kind 1 im Januar 2016, Elterngeldmonate teilweise gesplittet (Auszahlung über 18 Monate inkl. Mutterschutz) Kind 2 kommt im Januar 2018, Mutterschutz ab Dezember.
Nimmt man dann Februar bis November plus 2 Monate vor Geburt von Kind 1 oder nimmt man April bis November plus 4 Monate vor Geburt von Kind 1 als Berechnungsgrundlage? Hätte immer ersteres angenommen, aber lese das jetzt ab und an anders.
Danke.
von
roza_soza
am 26.12.2017, 00:02
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern
Hallo,
man kann die ersten 14 LM des ersten KIndes ausklammern, wenn man so lange EG bezogen hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - Elterngeldmonate von Geschwisterkind ausklammern
Nicht die "Splittung" an sich führt zu den 14 Monaten Ausklammerung, sondern ob EG Plus bezogen wurde.
Falls du also EG Plus hattest, würden bei dir 14 Monate ausgeklammert werden.
Allerdings kannst du nicht EG Plus für das erste Kind bekommen und gleichzeitig volles Mutterschaftsgeld für das zweite Kind wenn du normalerweise mehr wie 40 Std arbeitest. Um das volle Mutterschaftsgeld für das zweite Kind zu bekommen, also den Anteil von der KK von bis zu 13 € pro Tag plus den Anteil vom AG MUSS !!!! man die laufende EZ beenden. Außer der Vertrag beim AG beträgt eh weniger wie 30 Std die Woche. Dann wird es allerdings beim EG Plus angerechnet und führt zu Kürzungen. Deshalb sollte EG oder EG Plus IMMER beendet sein wenn der neue Mutterschutz beginnt - sonst verschenkt man erstens Geld. Und zweitens Elternzeit. Den die EZ für das erste Kind läuft dann einfach weiter.
Ich hoffe also du hast die laufende EZ bereits beendet und der EG Kasse mitgeteilt das du das restliche Eg wegen erneuten Mutterschutzes auf einmal ausbezahlt haben willst. Falls nicht, morgen !!! dringend nachholen. Und dann KK und !!! AG dem neuen Mutterschutz mitteilen. Mutterschutzgeld wird nicht rückwirkend gezahlt, erst frühstens ab Tag der Mitteilung,
Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 14:17