Bemessungsgrundlage Arbeitslosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungsgrundlage Arbeitslosengeld

hallo, folgende fragen: ich möchte ab september 20h/woche bei meinem arbeitgeber innerhalb der elternzeit (bis 31.01.06) arbeiten und fürchte, dass ich nach der elternzeit (also februar/märz) eine kündigung erhalte. wie ermittelt sich dann mein arbeitslosengeld: auf basis des teilzeitgehaltes oder des gehaltes, das ich vor der elternzeit (vollzeitjob seit 10 jahren) erhalten habe ??? habe vor der geburt die teilzeit innerhalb der elternzeit angemeldet bei meinem arbeitgeber (der hat kommentarlos zur kenntnis genommen). was würde passieren, wenn ich die tz nicht aufnehme und erst nach ende der elternzeit wieder in die firma gehe ??? danke für ihre antwort vorab !!!

Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 14:31



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Arbeitslosengeld

Hallo, das kommt darauf an, ob Sie voll oder TZ arbeiten könnten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2005



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