Hallo!
Ich bin bis Ende diesen Monats noch in Elternzeit.
Ab April sollte ich wieder anfangen zu arbeiten.
Nun habe ich heute einen positiven Rest und darf wieder Kugeln.
Da ich im Kindergarten arbeite, habe ich bei meiner ersten Schwangerschaft ein sofortiges beschäftigungsverbot bekommen.
Nun zu meiner Frage....
Wenn ich jetzt sofort mach der Elternzeit wieder ins beschäftigungsverbot gehe, bekomme ich dann wieder Gehalt von meinem Arbeitgeber?
Und wie wird das zweite Elterngeld errechnet?
von
Milaaa77
am 18.03.2019, 18:06
Antwort auf:
Bekomme ich wieder Gehalt von meinem Arbeitsgeber?
Hall,
ich würde es dem AG auch mitteilen.
Bei einem BV bekommen Sie direkt wieder den vereinbarten Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2019
Antwort auf:
Bekomme ich wieder Gehalt von meinem Arbeitsgeber?
Dann wäre es jetzt höchste Zeit, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, dass du wieder schwanger bist. Dann gehst du zum Betriebsarzt und es wird neu geprüft, ob man dich weiterbeschäftigen kann. Ggf. auch an einem Ersatzarbeitsplatz.
Eine Kinderbetreuung beim ersten Kind wäre Voraussetzung, um überhaupt Lohnfortzahlungsansprüche zu stellen.
Mitglied inaktiv - 18.03.2019, 18:13
Antwort auf:
Bekomme ich wieder Gehalt von meinem Arbeitsgeber?
Heute ist der 18.03... Ich persönlich würde noch ein paar Tage abwarten mit der Info an den Chef. Klar, je eher je besser für den AG aber denk auch an Dich. Ich wollte dieses Mal auch total fair sein und sagte es viel zu früh... nie wieder. Man fand täglich ne neue Sau mit der man versuchte mich durchs Dorf zu jagen.
Es kann ja auch in den nächsten Tagen noch viel passieren... was man nicht hofft.
Ob Du es jetzt oder in einer Woche sagst, spielt fürs Geld keine Rolle. Entweder Du bekommst das BV und dein Geld oder gehst auf Arbeit und bekommst dein Geld...
Und rechtlich verpflichtet bist Du auch nicht, deinen AG jetzt zu informieren. Deine Entscheidung.
von
HeyDu!
am 18.03.2019, 19:14