Liebe Frau Bader,
hier der Sachverhalt:
Ich befinde mich momentan in Elternzeit ( hatte dies für zwei Jahre beantragt, jedoch das Geld nur für das erste Jahr beantragt).
Mein Sohn ist um Juni 2014 geboren.
Ich bin nun erneut schwanger und der Mutterschutz für mein zweites Kind würde in anderthalb Wochen beginnen.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag.
Mein Mann ist leider momentan arbeitslos, fängt jedoch ab Januar eine neue Stelle an.
Momentan sind wir von Hartz 4 abhängig.
Bekomme ich im Mutterschutz mein volles Gehalt?
Könnte ich dann das Hartz 4 kündigen?
Da mein Gehalt mehr als unser derzeitiges Hartz 4 beträgt. Und auch, wenn unser zweites Kind da ist, hätten wir so mehr Geld zur Verfügung, da ich ja dann die 300 Euro Elterngeld zusätzlich bekäme, was einem ansonsten vom Hartz 4 wieder abgezogen wird.
Da mein Mann ja sowieso im Januar anfängt zu arbeiten, würde es von dem Zeitraum des Mutterschutzes auch hinkommen.
Sind meine Überlegungen richtig oder liege ich da falsch?
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe!
Liebe Grüße,
Rahel
von
Rahel83
am 05.10.2015, 21:02
Antwort auf:
Bekomme ich in Elternzeit erneut mein Gehalt für den Mutterschutz?
Hallo,
Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes und bekommen vollen Lohn. Teilen Sie das bitte frühzeitig dem Jobcenter mit.
Nach dem Mutterschutz hat Ihr Mann ja Lohn - da bekommen Sie EG + Geschwisterbonus (bis zum 3. Geb.), aber kein H IV mehr (evtl. ergänzend).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2015
Antwort auf:
Bekomme ich in Elternzeit erneut mein Gehalt für den Mutterschutz?
Völlig richtig.
Beendest die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterachutz dann
Werden auch nicht 300€ sondern mehr.
Nur Juli, August, und September gehen bei Dir mit 0€ in die Berechnung.
Der Rest wird mit Lohn vor dem ersten Kind ersetzt.
Macht also 9x alten Lohn und 3x 0€ .
Diese Summe teilst Du durch 12 und davon bekommst Du dann 65% Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2015, 21:06
Antwort auf:
Bekomme ich in Elternzeit erneut mein Gehalt für den Mutterschutz?
Jein!
Du MUSST !!! die jetzt laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Also am Tag bevor der neue Mutterschutz beginnt ist dein letzter EZ-Tag. dagegen kann der AG auch nichts machen. Dann bekommst Du den Anteil von der KK, und den vom AG. Lass Dir dabei am besten auch bis zu einem Jahr der EZ1 auf einen späteren Zeitpunkt übertragen. Und denk daran, das du spätestens 1 Woche nach der Geburt deines 2ten Kindes die EZ für das zweite beim AG meldest. Ansonsten musst Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten - EZ1 ist dann ja vorbei.
EG wird wie bereits geschrieben wurde, mehr als die 300 €. Samt 10 % Geschwisterbonus dürfte wohl fast soviel herauskommen wie bei Kind1. Habt da ein fast perfektes Timing hingelegt.
Mitglied inaktiv - 05.10.2015, 22:27
Antwort auf:
Bekomme ich in Elternzeit erneut mein Gehalt für den Mutterschutz?
Hallo,
Überraschend, dass ausgerechnet Sternschnuppe so eine Antwort bietet. Das wäre zu prüfen, inwieweit das Sozialversicherungsbetrug ist. Kinderkrankheit kann dann genommen werden, wenn niemand, der in dieser Situation sonst das Kind angemessen betreuen kann (also z.B. nicht der Babysitter bei Krankheit oder wie hier einer OP). In einer solchen Situation sollte es ein wohl ohne Zweifel ein unmittelbares Familienmitglied sein. Das sind Sie aber. Über eine Freistellung lässt sich aber in einer derartigen Situation doch bestimmt mit dem Arbeigeber reden.
LG
Lina
von
Lina_100
am 05.10.2015, 22:37
Antwort auf:
Bekomme ich in Elternzeit erneut mein Gehalt für den Mutterschutz?
owT
von
Lina_100
am 05.10.2015, 22:38