Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zu meiner aktuellen Situation und hoffe Sie können mir helfen. Ich befinde mich noch bis zum 2. Geburtstag meines 1. Kindes (9.5.16) in Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger und das Kind soll am 14.8.16 kommen. Der Mutterschutz würde also am 3.7. beginnen und ich müsste knapp 2 Monate arbeiten. Ich würde gerne meine Elternzeit bis zum 2.7. verrlängern, damit ich dann ohne zwischenzeitlich zu arbeiten wieder das gleiche Mutterschaftsgeld bekomme wie beim 1. Kind. Kann ich die Verlängerung auch schon einige Monate vorher beantragen, wenn ich meinen AG auch über die Schwangerschaft informiere? Und funktioniert das überhaupt so, wie ich mir das vorstelle? Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen mitherz
von mitherz am 16.12.2015, 08:44