Hallo! Ich wurde während der ersten Elternzeit erneut schwanger und habe diese nun vorzeitig beendet, um Mutterschutzleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein 1. Kind ist bei der Geburt des Geschwisterchens ca. 20 Monate alt. Nach dem Mutterschutz möchte ich direkt wieder in EZ gehen, voraussichtlich bis zum 3. Geburtstag von Kind 2.
Zusätzlich zur EZ von Kind 2 hätte ich noch EZ-Monate von meinem ersten Kind übrig. Macht es Sinn, erst die übrigen aufzubrauchen oder soll ich gleich die EZ für das 2. Kind beantragen? Bei einer Beratungshotline wurde mir gesagt, dass das momentan eigentlich keinen Unterschied macht, aber eventuell im Falle eines dritten Kindes. Der Zusammenhang ist mir leider nicht ganz klar geworden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und die Vor-/Nachteile der verschiedenen Szenarien erklären könnten. Vielen Dank!
von
Mrs-Brightside
am 31.05.2020, 15:41
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bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?
Hallo,
ich würde zunächst 2 Jahre für K 2 nehmen und dann den rest von K 1 (bis zu 24 Mo bis zum 8.Geb) und dann den rest von K 2.
Wenn Sie ein 3. Kind bekommen könnte je nach Alter von K 1 der Rest verfallen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
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bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?
Hallo,
Die Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Wenn du noch ein 3. Kind bekommst und die Elternzeit an die 3 Jahre des zweiten a hängst und dann erst den Rest des ersten Kind nehmen möchtest, könnte es sein, dass dein ältestes Kind schon 8 ist und du dann keinen Anspruch mehr auf Elternzeit hast.
LG luvi
von
luvi
am 31.05.2020, 15:50
Antwort auf:
bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?
Nimm erst 2 Jahre für Kind 2, dann den Rest für Kind 1 und dann den Rest für Kind 2.
Man kann bis zu 24 Monate über den 3ten Geburtstag hinaus nehmen und hat bis zum 8ten Lebendjahr Zeit diese zu nehmen. Allerdings muss man sich bei der ersten meldung für 2 Jahre verbindlich festlegen. Deshalb mein Rat erst die 2Jahre für Kind 2. Selbst wenn ein 3tes Kind kommen sollte könnte man dann immer noch sehen.
von
Felica
am 31.05.2020, 20:09
Antwort auf:
bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?
Ich würde erst ein Jahr für's neue Kind nehmen, da du das genommen haben musst, um die anderen zwei noch nach dem 3. Geburtstag nehmen zu können. Wenn du gleich für mindestens zwei Jahre in Elternzeit gehen willst, stelle den Antrag doch so, dass direkt drinsteht, dass du ein Jahr für's neue und ein Jahr für's ältere Kind nimmst.
von
85kathali
am 01.06.2020, 23:15