Hallo,
Meine Tochter leidet sehr darunter das sie den Familiennamen ihres Vater trägt, aus Rücksicht auf sie habe ich auch noch den Familiennamen behalten. Inzwischen bin ich geschieden und habe nach jahrelanger Schikane durch den Vater, endlich das alleinige Sorgerecht. Ich dachte damit könnte ich jetzt endlich unsere Namen ändern. Nun habe ich heute erfahren, dass dieses nur über eine behördliche Namensänderung möglich ist und wir trifftige Gründe dafür nachweisen müssen. Können sie mir Tipps geben wie ich meiner Tochter helfen kann endlich ihren verhaßten Namen loszuwerden.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina EK
von
Martina EK
am 09.01.2014, 16:34
Antwort auf:
Behördliche Namensänderung für das Kind
Hallo,
das sieht sehr schlecht aus. Die Eheleute haben diesen Familiennamen gemeinsam ausgesucht und sind daran auch gebunden.Zumal, wenn der Vater nicht zustimmt. Dann muss man schon nachweisen, dass das Kindeswohl verletzt ist. Oder es ein Name ist, der lächerlich machen kann oder sehr sehr schwer auszusprechen ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
Behördliche Namensänderung für das Kind
Wie alt ist Deine Tochter ?
Ihr müsst nachweisen dass es dem Kindeswohl dient und notwendig ist.
Kinderpsychologe eventuell.
Der Vater muss zustimmen weil es sein Name ist.
Diese Zustimmung kann man mit ganz ganz triftigen Gründen ersetzen lassen vom Gericht.
von
Sternenschnuppe
am 09.01.2014, 17:20
Antwort auf:
Behördliche Namensänderung für das Kind
Meine Tochter wird jetzt 16, die Zustimmung des Vaters wird sie nicht erhalten, schon aus reiner Schikane, leider wissen wir das seit Jahren.
Deshalb wollen wir es ja über die behördliche Namensänderung versuchen.
Ich hatte gehofft hier jemanden zu finden, die das schon einmal versucht hat und mir Tipps geben kann.
Danke für eure Antworten.
von
Martina EK
am 10.01.2014, 17:01