Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag ist bis zum 17.10.07 befristet, die mündliche Aussage ist, er soll verlängert werden. Nun bin ich schwanger, das Kind kommt vorraussichtlich Ende August. Ob der Arbeitgeber den Vertrag dennoch verlängert, hängt nun vermutlich von seinem guten Willen ab, oder?
Wenn nicht, habe ich dann trotzdem den Anspruch auf Elterngeld bemessen an dem Einkommen der vorangegangenen 12 Monate?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.
Danke und herzliche Grüße,
I.F.
Mitglied inaktiv - 18.01.2007, 17:02
Antwort auf:
Befristeter Vertrag und Schwangerschaft
Hallo,
1. Eine Verpflichtung zur Verlängerung wegen der SS besteht nicht
2. Es zählen die 12 Mo. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2007