Hallo Frau Bader! Mein ET ist im Oktober. Habe z.Zt einen befr. Vertrag, der Ende Juni ausläuft. Dieser soll dann wiederum - in Kenntnis meiner Schwangerschaft - ein weiteres Jahr verlängert werden, so daß ich Mutterschutzgeld bekomme. Meine Frage: Wie sieht das mit der Elternzeit aus? Kann ich die dann nur so lange einreichen, wie der Vertrag läuft? Vielen Dank für Ihre Hilfe Eva
Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 15:41