Hallo,
mein Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehnt. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Bestätigung über den Eingang meines Widerspruchs habe ich am 07.03.2005 erhalten. Bis heute wurde mein Widerspruch nicht bearbeitet; hatte letzte Woche telefonisch mal nachgefragt. Mir wurde nur gesagt es dauert halt wegen der vielen vielen Widersprüche... Mittlerweile sind nun 4 Monate vergangen.
Kann man nach dieser "langen" Zeit nun eine Frist zur Bearbeitung setzen ? ...wegen Unzumutbarkeit.. oder...?
Vielen Dank.
VG Andrea
Mitglied inaktiv - 12.07.2005, 11:40
Antwort auf:
Bearbeitungszeit für Widerspruch
Hallo,
schreiben Sie hin (Worte sind Schall u Rauch). Setzen Sie eine Frist und teilen mit, dass Sie nach fruchtlosem Verstreichen die Sache einem Anwalt übergeben
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2005
Antwort auf:
Bearbeitungszeit für Widerspruch
Hallo Andrea,
soweit mir bekannt ist, sollte der Vorgang innerhalb einer Frist von 3 Monaten bearbeitet werden. Danach kann eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht angestrebt werden.
Gruß
Else14
Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 20:11
Antwort auf:
Bearbeitungszeit für Widerspruch
Hallo nochmals,
ich muß mich korrigieren. Es heißt natürlich Untätigkeitsklage und nicht Unterlassungsklage (ts, wo war ich wieder mit meinen Gedanken).
LG
Else14
Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 09:43