Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von zwei Kinder geboren 2013 und 2015. Für Kind Nummer 1 (2013) habe ich zwei Jahre elternzeit beim AG beantragt.Kind Nummer 2 (2015)kam während der elternzeit von Kind Nummer 1. Für kind Nummer zwei hatte ich ebenfalls zwei Jahre elternzeit beantragt und nach Ablauf der zwei Jahre um ein Jahr verlängert. Mein Mann hatte jeweils die beiden Partnermonate in Anspruch genommen. Seit Dezember 2018 bin ich wieder teilzeit in meinem Job. Nachdem das gerade alles nicht so läuft wie wir uns das vorstellen und wir noch einmal unsere Kinder in vollen Zügen genießen wollen haben wir uns entschlossen zusammen (ich und mein Mann gleichzeitig) noch einmal ein jahr Elternzeit zu nehmen bevor Kind Nummer 1 in die schule kommt. Für mich wäre das ja dann das dritte jahr von Kind Nummer 1 (2015 geboren)und für mein Mann das erste Jahr von Kind Nummer 1 oder 2?! Geht/funktioniert das so wie wir uns das vorstellen? Und was müssen wir beachten?? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Vg
von
MeikeB
am 28.03.2019, 23:10
Antwort auf:
Beantragung elternzeit drittes Jahr
Hallo,
es geht, wenn beide AGs zustimmen für bis zu 12 Mo.. Das gilt auf jeden Fall für K1. Bei K2 kommt es darauf an, wann es geboren ist. Und Ihnen muss klar sein, dass Sie keine staatliche Unterstützung bekommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Beantragung elternzeit drittes Jahr
Dann geht das.
Müsste 13 Wochen vorher angemeldet werden.
von
Sternenschnuppe
am 29.03.2019, 08:10
Antwort auf:
Beantragung elternzeit drittes Jahr
Nicht ganz, der AG kann ablehnen. Davon ab geht das bei Dir auch nur dann, wenn du das 3te Jahr vom ersten Kind beim AG hast übertragen lassen über das 3te Lebensjahr hinaus. Es kann sich jetzt im nachhinein sonst rächen das du nach der 2ten EZ erst das 3te Jahr von Kind 2 genommen hast.
Bei Kind Nr2 hängt es davon ab ob es in der ersten Jahreshälfte geboren wurde oder in der zweiten da zum 1.07.2015 neue Gesetze in kraft getreten sind. Sonst gilt das gleiche wie für Kind 1.
Ansonsten gilt, vor Juli15 geboren gelten 7 Wochen Frist vor Antritt, nach dem 1.07.15 geboren sind es 13 Wochen.
von
Felica
am 29.03.2019, 09:21
Antwort auf:
Beantragung elternzeit drittes Jahr
Mal andere Frage.... Wovon wollt ihr ein Jahr leben oder wollt ihr IN der Elternzeit Teilzeit arbeiten....
Mitglied inaktiv - 30.03.2019, 12:23