Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Ende des ersten Trimesters schwanger. Vor 3 Monaten bin ich aus der EZ von meinem ersten Kind wieder an meinen Arbeitsplatz zurück gekehrt. Aufgrund vieler Probleme steht für mich ein Beschäftigungsverbot im Raum. 1) Werden Monate mit BV beim neuen Elterngeld wie normale Arbeitsmonate gewertet oder ausgeklammert? 2) Elternzeitmonate ohne Elterngeld vor der Geburt des 2. Kindes werden nicht ausgeklammert, oder? 3) Mein Vertrag läuft um Mutterschutz aus. Erhalte ich dennnoch nach Vertragsablauf das volle Mutterschutzgeld? Wenn nein, was für Zahlungen erhalte ich dann? Vielen Dank im Voraus!
von Jintensha am 22.09.2019, 13:40