Hallo,
ich konnte wegen eines Beschäftigungsverbots meinen Urlaub im Jahr 2007 (vollzeittätigkeit) nicht mehr nehmen. 15 Monate nach der Geburt begann ich während der Elternzeit bei meinem AG Teilzeit zu arbeiten. Ich war der Meinung, der Urlaub sei verfallen, daher habe ich diesen leider auch nicht beantragt. Auf der Urlaubskarte war natürlich auch kein Resturlaub vermerkt. Seit Oktober 2010 ist meine Elternzeit nun vorbei und ich arbeite weiterhin Teilzeit. Habe ich noch ein Anrecht auf den Resturlaub aus 2007 oder ist er verfallen?
Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 01:55
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BV und Resturlaub
Hallo,
man kann den Resturlaub im Jahr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
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BV und Resturlaub
Hallo,
der Urlaub aus der TZ Beschäftigung während der Elternzeit hat nichts mit dem vor oder nach der Elternzeit zu tun.
Dir steht der Urlaub, welchen Du nicht nehmen konntest, gesetzlich immernoch zu, und Du kannst ihn dem Gesetzt nach bis Ende 2011 nehmen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 12:10
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BV und Resturlaub
sorry, ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Mir ging es um den Resturlaub den ich nicht nehmen konnen wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft und nicht um den Urlaub nach Wiederaufnahme meiner Arbeit nach der Elternzeit.
Ich habe gelesen, dass man den Urlaub aus dieser Zeit bis zu einem Jahr nach Ende der Elternzeit. noch nehmen kann. Aber ich habe ja während der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten, daher meine Frage ob ich noch Anspruch habe.
Gruß emi2007
Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 23:21
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BV und Resturlaub
Hallo,
und genau das habe ich Dir beantwortet. Deine jetzige TZ Beschäftigung ist ein gesondertes Arbeitsverhältnis und hat nichts mit Deinem Arbeitsverhältnis vor oder nach der Elternzeit zu tun. Der Urlaub während der Elternzeit ist Extra. Der Urlaub aus Deiner Schwangerschaftszeit, welcher nicht genommen werden konnte - warum auch immer - bleibt bestehen und darf gesetzlich bis zum Ende des Folgejahres in dem die Elternzeit endete genommen werden!
Wenn Du momentan Urlaub nimmst, dann ist das der Urlaub der Dir zusteht weil Du TZ in der Elternzeit arbeitest. Es ist NICHT der Urlaub von vor der Geburt!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 08:19
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BV und Resturlaub
Jetzt habe ich es verstanden :-) Vielen Dank.
Viele Grüße
emi2007
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 17:05