Frage: BV und Resturlaub

Hallo, ich konnte wegen eines Beschäftigungsverbots meinen Urlaub im Jahr 2007 (vollzeittätigkeit) nicht mehr nehmen. 15 Monate nach der Geburt begann ich während der Elternzeit bei meinem AG Teilzeit zu arbeiten. Ich war der Meinung, der Urlaub sei verfallen, daher habe ich diesen leider auch nicht beantragt. Auf der Urlaubskarte war natürlich auch kein Resturlaub vermerkt. Seit Oktober 2010 ist meine Elternzeit nun vorbei und ich arbeite weiterhin Teilzeit. Habe ich noch ein Anrecht auf den Resturlaub aus 2007 oder ist er verfallen?

Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 01:55



Antwort auf: BV und Resturlaub

Hallo, man kann den Resturlaub im Jahr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2011



Antwort auf: BV und Resturlaub

Hallo, der Urlaub aus der TZ Beschäftigung während der Elternzeit hat nichts mit dem vor oder nach der Elternzeit zu tun. Dir steht der Urlaub, welchen Du nicht nehmen konntest, gesetzlich immernoch zu, und Du kannst ihn dem Gesetzt nach bis Ende 2011 nehmen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 12:10



Antwort auf: BV und Resturlaub

sorry, ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Mir ging es um den Resturlaub den ich nicht nehmen konnen wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft und nicht um den Urlaub nach Wiederaufnahme meiner Arbeit nach der Elternzeit. Ich habe gelesen, dass man den Urlaub aus dieser Zeit bis zu einem Jahr nach Ende der Elternzeit. noch nehmen kann. Aber ich habe ja während der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten, daher meine Frage ob ich noch Anspruch habe. Gruß emi2007

Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 23:21



Antwort auf: BV und Resturlaub

Hallo, und genau das habe ich Dir beantwortet. Deine jetzige TZ Beschäftigung ist ein gesondertes Arbeitsverhältnis und hat nichts mit Deinem Arbeitsverhältnis vor oder nach der Elternzeit zu tun. Der Urlaub während der Elternzeit ist Extra. Der Urlaub aus Deiner Schwangerschaftszeit, welcher nicht genommen werden konnte - warum auch immer - bleibt bestehen und darf gesetzlich bis zum Ende des Folgejahres in dem die Elternzeit endete genommen werden! Wenn Du momentan Urlaub nimmst, dann ist das der Urlaub der Dir zusteht weil Du TZ in der Elternzeit arbeitest. Es ist NICHT der Urlaub von vor der Geburt! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 08:19



Antwort auf: BV und Resturlaub

Jetzt habe ich es verstanden :-) Vielen Dank. Viele Grüße emi2007

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 17:05



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bv und resturlaub

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit dem 16.02.2010 im BV wegen Schwangerschaft. Nun hatte ich für dieses Jahr erst 3 Tage Urlaub im Januar genommen. Was ist mit dem restlichen Tage Urlaubsanspruch (gesamt 26 Tage, also noch 23 Tage)? Kann ich den Urlaub nach der Elternzeit noch in Anspruch nehmen oder ist der jetzt einfach weg?? Viel...


BV und Resturlaub

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit ende März im Berufsverbot. Ab 21.06.2013 beginnt der Mutterschutz und mein Arbeitsvertrag ist befristet bis ende August. Ich konnte dieses Jahr noch keinen Urlaub nehmen, jetzt frage ich mich ob mir trotz Berufsverbot Urlaub zu steht und wenn ja kann ich mir diesen nun Auszahlen lassen? Zu wann kann ich mir de...


BV und Resturlaub und Berechnung von Lonfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen. Vielen Dank schon im Voraus für die Mühe. 1. Ich befinde mich seit dem 1.8.14 im BV. Mein Ag hat mich von sich aus in das BV geschickt. Ich bin angestellte bei einer Fastfoodkette. Diese hat einen Manteltarifvertrag und in diesem wohl eigene "Regeln" zur Berechnung des Lohnes während eines BV...


Resturlaub nehmen bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nacht...


Kann ich meinen Resturlaub vor der Elternzeit auszahlen lassen ?

Hallo , Ich habe noch 20 Urlaubstage über ,und wollte fragen ,ob ich diese vor Beginn der Elternzeit oder auch schon während des Mutterschutzes auszahlen lassen kann ? Ich möchte danach nicht wieder dort anfangen zu arbeiten ,da ich mich nach der EZ beruflich weiterbilden möchte . Liebe Grüße


Resturlaub nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem B...


Ablauf Resturlaub Vor-Vorjahr?

Liebe Frau Bader, ich habe am 17.10.2023 meinen Sohn geboren. Da ich ab Anfang Mai plötzlich ins Beschäftigungsverbot musste, und im Februar 2023 auf einer neuen Stelle angefangen habe, konnte ich meinen Resturlaub aus 2022 (42 Tage) nicht nehmen. Mein Mutterschutz ging bis zum 30.12.2023. Nun bin ich wieder arbeiten und mir wird vom Arbeitge...


Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...