Frage: BV Entgelt

Hallo Frau Bader, mein Entgelt im BV wurde entsprechend der 13 Wochen vor Schwangerschaft berechnet. Nun war ich aber während dieser 13 Wochen leider längere Zeit arbeitsunfähig (vorangegangene Fehhlgeburten und Erkrankungen) und erhielt Lohnfortzahlung vom AG. (kein Krankengeld!) Ich leiste im Arbeitsalltag auch Bereitschaftsdienste, dafür wird bei AU auch eine Lohnfortzahlung geleistet. Die Berechnung dieser Lohnfortzahlung für Bereitschaftdienste bezieht sich vertraglich fixiert (Tarif) auf einen zurückliegenden Zeitraum, in dem ich eine andere Vergütung für Bereitschaftsdienste erhielt (nicht unerheblich!),nämlich gar keine, weil die BD im Gehalt includiert waren. Nunmehr schon seit vergangenem Jahr habe ich einen neuen Arbeitsvertrag mit zusätzlicher Vergütung der BD. Ich habe also während der 13 Wochen, die als Berechnungsgrundlage für das Entgelt im BV gelten deutlich weniger Geld als Lohnfortzahlung erhalten als ich verdient hätte, wenn ich gesund gewesen wäre und gearbeitet hätte. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich aber im BV das bekommen, was ich ohne BV, also arbeitend bekäme. Das ist allerdings aufgrund der Bereitschaftsdienste jeden Monat eine andere Summe. Werden die AU- Monate dann zur Berechnung ausgeklammert, oder wie wird das in diesem Fall berechnet? Es handelt sich wahrscheinlich monatlich um ein paar hundert Euro monatlich mehr. VG

von Glücksfee am 09.10.2018, 17:16



Antwort auf: BV Entgelt

Hallo, nein, der Ag hat Unrecht. Er muss das zahlen, was Sie ohne Bv bekommen würden. Mit Zuschlägen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



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