Hallo Fr Bader,
seit dem 10.2.16 habe ich meine Elternzeit von Kind Nummer 1 beendet und stehe somit wieder in einem aktiven Arbeitsverhältnis.
Am 26.4. würde mein MuSchu vom Kind Nummer 2 beginnen.
Wenn ich jetzt ein BV bekommen würde, würde sich das negativ auf das Elterngeld auswirken? Meine auch hier irgendwas mit 3 Monaten arbeiten gelesen zu haben.
Oder spielt das keine Rolle wie lang man im Vorfeld arbeiten war?!
Wäre eine Krankschreibung optimaler?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort und ein schönes Osterfest!
von
Enfelchen
am 20.03.2016, 07:38
Antwort auf:
BV Anrechnung Elterngeld
Hallo,
nein. Aber es zàhlen ja die letzten 12 Mo vor der Geburt, die EZ-Monate mit 0 €
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
BV Anrechnung Elterngeld
Da Du 6 Wochen Lohnfortzahlung hast, ist das eigentlich egal ob AU oder BV.
Das mit den 3 Monaten ist nur für welche die unterschiedlich verdienen pro Monat.
von
Sternenschnuppe
am 20.03.2016, 10:15
Antwort auf:
BV Anrechnung Elterngeld
Ich verdiene unterschiedlich durch Schichten, bzw den Ausgleich davon in einer Schwangerschaft.
Also kann das Elterngeld aufgrund eines BV nicht gekürzt werden?
Da ja nur 6 Wochen gearbeitet.
von
Enfelchen
am 20.03.2016, 16:46
Antwort auf:
BV Anrechnung Elterngeld
Nein, darf es nicht.
Ok, jetzt wird es kompliziert, aber bei einem BV heißt es, es wird dann der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft genommen. Bedeutet bei Dir in der Elternzeit, also werden die Monate vor Kind 1 genommen.
Hat sich was am Vertrag verändert nach der Elternzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 20.03.2016, 17:10
Antwort auf:
BV Anrechnung Elterngeld
Nein, ist alles das Gleiche
von
Enfelchen
am 21.03.2016, 12:06