Hallo,
unsere Zwillinge sind am 17.08.12 geboren.
Meine Frau hat Ihre 12 Monate Elternzeit bis zum 16.08.13.
Ich hatte einen Monat direkt nach der Geburt und nehme jetzt einen zweiten Monat ab 17.07.13.
Nun die Frage, haben wir nach dem BSG Urteil von vor gut 2 Wochen nun beide noch einen Anspruch von jeweils 2 Monaten Elternzeit "fürs andere Kind" mit Elterngeldbezug?
Gruß
Chris
von
Chris_75
am 13.07.2013, 16:10
Antwort auf:
BSG: Elterngeld bei Zwillingen
Hallo,
das Urteil besagt, dass, wenn man gleichzeitig in EZ ist, auch gleichzeitig (jeder für ein Kind) EG EG bekommen kann.
Sie können jetzt also noch Partnermo. nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2013
Antwort auf:
BSG: Elterngeld bei Zwillingen
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich werde mich nun an den Landkreis wenden und das ganze beantragen.
Gruß
Chris
von
Chris_75
am 15.07.2013, 16:32